UN: von Israel eingesetzte Bomben verletzen Kriegsrecht
Israel hat laut UN-Menschenrechtsbüro bei Bombenangriffen auf den Gazastreifen nicht genug Rücksicht auf Zivilisten genommen.
Israel hat im Gaza-Krieg nach Einschätzung des UN-Menschenrechtsbüros beim Einsatz von präzisionsgelenkten Bomben nicht genügend auf die Schonung von Zivilisten geachtet. «Das Gebot, Mittel und Methoden der Kriegsführung so zu wählen, dass zivile Schäden vermieden oder zumindest so gering wie möglich gehalten werden, wurde bei der israelischen Bombenkampagne offenbar konsequent verletzt», teilte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, am Mittwoch in Genf mit.
Das Büro hat sechs israelische Angriffe zwischen dem 9. Oktober und dem 2. Dezember 2023 im Gazastreifen untersucht. Es geht davon aus, dass dabei Bomben der Typen GBU-31, GBU-32 und GBU-39 zum Einsatz kamen, die durch Beton dringen und mehrere Etagen eines Gebäudes zerstören können. Damit seien Wohnhäuser, eine Schule, ein Flüchtlingslager und ein Markt angegriffen worden.
Dabei seien mindestens 218 Menschen getötet worden. Bei einem Angriff mit vermutlich neun GBU-31-Bomben am 2. Dezember habe die Zerstörung einen Kreis mit 130 Metern Durchmesser betroffen. Darin seien 15 Wohnhäuser zerstört und 14 weitere beschädigt worden.
Kriegsrecht und zivile Einrichtungen
Nach dem Kriegsrecht, einem Teil des humanitären Völkerrechts, müssen zivile Einrichtungen bei Angriffen möglichst verschont werden. Wenn dort Kämpfer vermutet werden, muss abgewogen werden, ob die Schäden der eingesetzten Mittel nicht grösser sind als die erhofften Ziele.
Die Tatsache, dass sich einer oder mehrere Terroristen oder Beteiligte an den Massakern in Israel am 7. und 8. Oktober in einem Gebäude aufhalten, mache nicht eine ganze Nachbarschaft zum legitimen Ziel eines Angriffs, heisst es in dem Bericht.
«Israels Methoden und Mittel, die es seit dem 7. Oktober im Gazastreifen einsetzt, einschliesslich des umfangreichen Einsatzes von Explosivwaffen mit grossflächiger Wirkung in dicht besiedelten Gebieten, haben nicht gewährleistet, dass sie wirksam zwischen Zivilisten und Kämpfern unterscheiden», heisst es in dem Bericht. Es könne sich auch um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln.
Kritik an palästinensischen Gruppen
Der Bericht kritisiert auch bewaffnete palästinensische Gruppen, die Projektile auf Israel abfeuern, welche Zivilisten treffen können.
Das UN-Büro für Menschenrechte erinnert daran, dass militärisches Material oder Personen nicht in dicht bevölkerten Gebieten stationiert werden sollen. Israel kritisiert das UN-Menschenrechtsbüro und Türk regelmässig, weil es nach Ansicht der Regierung die Hamas-Verbrechen nicht in gleicher Weise verurteilt.