Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde der SVP gegen Änderungen des Energiegesetzes weitgehend abgewiesen.
Neue grosse Gebäude sollen nach dem Willen des Parlaments mit Solarpanels ausgestattet werden. (Themenbild)
Das Baselbieter Kantonsgericht lehnt die Beschwerde der SVP weitgehend ab. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI
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Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde der SVP Baselland gegen die vom Landrat beschlossenen Änderungen des Dekrets zum Energiegesetz weitgehend abgewiesen. Teilweise Gutheissung gab es für einen Paragrafen, der nun gestrichen werden soll und die kantonale Photovoltaikpflicht für Neubauten regeln wollte.

Die Baselbieter Regierung sei «erfreut» darüber, dass das Gericht die meisten Änderungen im Dekret zum Energiegesetz stütze und diese per 1. Oktober in Kraft treten könne, teilte sie am Mittwoch mit.

Die Regierung will nun den Inkraftsetzungsbeschluss des Energiedekrets anpassen. Dabei soll der Paragraf 2a, der die kantonale Photovoltaikpflicht für Neubauten hätte regeln wollen, aufgehoben werden.

Dekret tritt wie geplant in Kraft

Das Dekret tritt somit wie geplant am 1. Oktober in Kraft. Ab dann dürfen in Neubauten noch Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2026 gilt sie auch für bestehende Bauten beim Ersatz von Kesseln oder beim Ersatz von Brennern, wenn die Heizung bereits älter als 15 Jahre ist.

Noch hängig ist die im Juni eingereichte Volksinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung». Die Initiative sieht vor, im Gesetz jene Bestimmungen zu streichen, die wichtige energiepolitische Entscheide auf Dekretsstufe delegieren.

Volksinitiative noch hängig

Hintergrund des Anliegens ist, dass der Landrat im Oktober 2023 parallel zur Revision des Energiegesetzes ein Dekret mit Vorgaben zur Beheizung von Bauten mit erneuerbarer Energie verabschiedete. Im Gegensatz zur Gesetzesrevision, die am 9. Juni von der Stimmbevölkerung mit über 54 Prozent angenommen wurde, untersteht das Dekret nicht einer Volksabstimmung.

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