Masern: Entscheidung über Impfpflicht am Donnerstag
Im Eilverfahren gaben Verfassungsrichter in Karlsruhe der Impfpflicht für Masern 2020 bereits grünes Licht. Die endgültige Entscheidung folgt am Donnerstag.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Donnerstag entscheidet das Verfassungsgericht über die Masern-Impfpflicht.
- Zuvor hatte sich das Gericht bereits für die Impfpflicht ausgesprochen.
- Die Impfpflicht trat bereits seit dem 1. März 2020 in Kraft.
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Donnerstag seine Entscheidung über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Masern-Impfpflicht.
Das gab das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite bekannt. Geklagt haben Eltern mit ihren betroffenen kleinen Kindern.
Impfpflicht gegen Masern bereits 2020 eingeführt
Die Impfpflicht soll helfen, Ausbrüche der hochansteckenden Viruserkrankung möglichst ganz zu verhindern. Wenn Eltern ihr Kind in die Kita, zu einer Tagesmutter oder zur Schule schicken wollen, müssen sie seit dem 1. März 2020 nachweisen, dass ihre Kinder geimpft wurden oder die Masern gehabt haben.
Nach einer Übergangsfrist gilt diese Nachweispflicht seit August auch für alle Kinder, die schon in den Einrichtungen waren. Ohne Nachweis kann die Betreuung verweigert werden.
Die Schulpflicht geht zwar vor. Es drohen aber Bussgelder von bis zu 2500 Euro. Zwangsweise geimpft wird in Deutschland niemand.
Die Klagenden sehen in der Impfpflicht einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht der Kinder und ihr Erziehungsrecht als Eltern. Im Eilverfahren hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter im Mai 2020 die Interessen der Allgemeinheit höher bewertet: Es gehe um die «Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib oder Leben einer Vielzahl von Personen». Eine eingehende Prüfung findet aber erst im Hauptverfahren statt.
Masern sind nicht harmlos
Experten warnen davor, dass die Masern keine harmlose Krankheit sind. Insbesondere bei den Jüngsten, Schwangeren und Erwachsenen mit einer Immunschwäche kann es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen. Diese können manchmal mit bleibenden Schäden oder sogar tödlich enden.
Die Impfpflicht gilt auch für andere Gemeinschaftseinrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, etwa für Flüchtlingsunterkünfte. Auch die Beschäftigten wie Lehrerinnen und Erzieher sind umfasst.