Pflegende Angehörige sollen weiterhin kostenlose Corona-Tests bekommen

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Deutschland,

In den Genuss kostenloser Corona-Tests sollen weiterhin auch pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte kommen.

Testzentrum in Frankfurt
Testzentrum in Frankfurt - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Lauterbach dringt auf rasche Schutzmassnahmen in Pflegeheimen .

Eine entsprechende Änderung der neuen Testverordnung veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch in Berlin. Angesichts der aktuellen Corona-Sommerwelle plädierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für baldige Schutzmassnahmen in den Pflegeheimen.

Mit der Veränderung der Testverordnung «erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten, behalten aber das Kriterium dafür bei», erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). «Wir schützen Risikogruppen durch kostenlose Bürgertests.»

Mit der neuen Testverordnung, die am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sind die Bürgertests ab Donnerstag nicht mehr für alle gratis. Kostenlos bleiben sie für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten, sowie Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und all diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Wer sich etwa wegen des Besuchs einer Grossveranstaltung oder eines Familienfestes testen lassen will, muss künftig einen Eigenanteil von drei Euro bezahlen.

Lauterbach plädierte am Mittwoch dafür, Besucherinnen und Besuchern von Einrichtungen wie Pflegeheimen per Hausrecht eine Maskenpflicht aufzuerlegen, zudem sollten diese getestet sein. Für die Bewohnerinnen und Bewohner solle zudem die vierte Impfung forciert werden.

Der Minister warnte davor, bei den Schutzmassnahmen auf das neue Infektionsschutzgesetz zu warten. «Wir müssen jetzt handeln.» Derzeit gibt es keine gesetzliche Verpflichtung; nach Lauterbachs Angaben werden Masken- und Testpflicht in den Heimen sehr unterschiedlich gehandhabt.

Bislang wird die Frage von Masken- und Testpflichten Lauterbach zufolge in den Heimen sehr unterschiedlich gehandhabt. Für den Herbst will der Minister eine gesetzliche Regelung schaffen, die unter anderem Beauftrage für Masken- und Testpflichten sowie für verstärktes Impfen in den Heimen vorsieht.

Zudem solle die vierte Impfung forciert werden, sagte der Minister weiter. In den Heimen hätten erst 30 Prozent der dort untergebrachten Menschen diese erhalten, die Impflücke sei noch sehr gross. Es solle dabei nicht der auf die Omikron-Variante abgestimmte Impfstoff abgewartet werden. Dieses für September erwartete Vakzin könne dann aber eine optimale Ergänzung zu den bisherigen Impfstoffen sein. Lauterbach drängt zudem darauf, in den Heimen verstärkt Corona-Medikamente einzusetzen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verlangte, die Durchsetzung von Hygienekonzepten in der stationären Altenpflege nicht einer internen Fachkraft zu überlassen. «Bund und Länder haben endlich dafür zu sorgen, dass Gesundheitsämter die 12.000 Pflegeheime und die 12.000 ambulanten Dienste regelmässig überprüfen», sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur AFP. Unabhängig von Infektionsausbrüchen müsse jede Einrichtung vier Mal im Jahr aufgesucht werden.

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