Rechtsschutz: Hilfe! Der Käufer auf Ricardo bezahlt nicht!
Leserin Sarah C. verkauft ein Paar Schuhe auf Ricardo und schickte sie dem Verkäufer. Dieser weigert sich zu bezahlen. Rechtsanwältin Alina Murano gibt Tipps.
Das Wichtigste in Kürze
- Ricardo-Verkäuferin erhält das Geld für die Ware nicht: Was kann sie tun?
- Anwältin Alina Murano gibt nützliche Tipps.
Nau.ch-Leserin Sarah C. verkauft ein Paar Schuhe auf Ricardo. Gleichentags schrieb ihr der Käufer und schickte eine Transaktionsbestätigung.
Im Glauben daran, das Geld werde ihr nun überwiesen, verpackt Sarah C. die Schuhe in ein Päckli und schickt sie dem Käufer. Doch das Geld kam nie an, ihre Mails an den Käufer bleiben unbeantwortet. Was kann sie tun?
Ein Kauf auf Ricardo ist rechtsgültig
«Auch auf Ricardo kommt ein regulärer, rechtsgültiger Kaufvertrag zustande», meint Rechtsanwältin Murano.
Der Käufer sei daher verpflichtet, den Artikel anzunehmen und zu bezahlen. Ricardo selbst gibt dazu einen kurzen Leitfaden vor, wie vorzugehen ist, wenn ein Käufer nicht bezahlt.
Demzufolge sei der Käufer zweimal per Mail und einmal telefonisch zu kontaktieren, wenn er sich innerhalb von sieben Tagen nicht meldet oder innerhalb von 14 Tagen nicht bezahlt. Sodann kann der Verkauf auf Ricardo storniert werden.
Doch all dies hilft der Nau.ch-Leserin Sarah C. nicht weiter. Sie hat den Artikel bereits verschickt, die Zahlung hierfür jedoch nie erhalten.
Bekannte Betrugsmasche
«Bei solchen Verkaufsmaschen handelt es sich nicht selten um Betrugsfälle, wobei eine Strafanzeige meist wenig erfolgreich ist. Auch könne eine Betreibung eingeleitet werden, sofern man genügend und korrekte Angaben des Verkäufers habe», meint Murano.
«Oftmals geht es jedoch auch ganz einfach über eine Versicherung», so Murano. Ricardo selbst bietet einen Verkäuferschutz bis zu 250 Franken pro Angebot an, was kleinere Fälle wie den der Nau.ch-Leserin Sarah C. wohl noch umfassen würde.
Da die Beträge jedoch schnell einmal höher sind als 250 Franken, kann sich eine rechtliche Beratung lohnen.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.