Rechtsschutz: Wann muss mir die Mietkaution zurückbezahlt werden?
Mietkautionen dienen dem Vermieter als Sicherheit. Doch was ist, wenn das Mietverhältnis aufgelöst wird? Wir klären Sie auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer in einer Mietwohnung lebt, muss in den meisten Fällen auch eine Kaution hinterlegen.
- Der Vermieter muss diese bei der Auflösung des Mietvertrags wieder freigeben.
- In der Regel erfolgt die Rückzahlung innerhalb von ein bis zwei Monaten.
- Nur in Ausnahmefällen darf der Vermieter die Kaution zurückhalten.
Eine Mieterin hat ihre Wohnung ordnungsgemäss verlassen, doch die Mietkaution wurde noch nicht zurückgezahlt. Sie fragt sich: Wie lange darf sich der Vermieter Zeit lassen, und was können Mieter tun, wenn die Rückzahlung verzögert wird? Dieser Artikel erklärt die Rechtslage und zeigt, wie Betroffene vorgehen können.
Rechtslage: Rückzahlung der Kaution
Die Mietkaution ist gemäss Art. 257e OR eine Sicherheitsleistung, die den Vermieter schützt, falls es nach dem Ende des Mietverhältnisses offene Forderungen gibt. Dazu zählen beispielsweise ausstehende Mietzahlungen oder Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
Sobald die Wohnung zurückgegeben und eventuelle Forderungen geklärt sind, muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen. Ohne Streitigkeiten ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution innert einer angemessenen Frist freizugeben. Das Gesetz sieht hier keine genau festgelegte Frist vor, doch die Praxis zeigt: In der Regel erfolgt die Rückzahlung innerhalb von ein bis zwei Monaten nach der Wohnungsübergabe.
Falls der Vermieter Ansprüche geltend machen möchte, ist er verpflichtet, diese nachzuweisen. Ohne berechtigte Forderungen muss die Bank die Kaution spätestens nach einem Jahr freigeben – auch ohne Zustimmung des Vermieters.
Was tun bei Verzögerungen?
Wenn der Vermieter die Rückzahlung der Kaution ohne nachvollziehbaren Grund verzögert, haben Mieter verschiedene Möglichkeiten:
1. Schriftlich nachfragen: Mieter sollten den Vermieter schriftlich auffordern, die Gründe für die Verzögerung zu erklären und eine Frist für die Rückzahlung setzen.
2. Bank kontaktieren: Ist die Kaution auf einem Sperrkonto hinterlegt, können Mieter nach Ablauf eines Jahres die Freigabe direkt bei der Bank beantragen.
3. Schlichtungsbehörde einschalten: Falls der Vermieter unberechtigte Forderungen erhebt oder die Rückzahlung weiter verzögert, können Mieter die Angelegenheit bei der zuständigen Schlichtungsbehörde klären lassen.
Häufige Streitpunkte
Ein typischer Streitpunkt bei der Rückzahlung der Kaution sind Schäden in der Wohnung. Wichtig zu wissen: Normale Abnutzung, wie Abdrücke von Möbeln oder leichte Gebrauchsspuren, darf nicht von der Kaution abgezogen werden.
Nur Schäden, die über das normale Mass hinausgehen – beispielsweise durch unsachgemässen Gebrauch – berechtigen den Vermieter zu einem Abzug.
Ein weiterer Streitpunkt sind überhöhte oder pauschale Forderungen, die der Vermieter ohne Nachweise geltend macht. In solchen Fällen sollten Mieter darauf bestehen, dass alle Forderungen klar belegt werden.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.