Vorsorge: Wie lässt sich die Frühpensionierung ausgleichen?

Marcel Winter
Marcel Winter

Bern,

Fast jeder zweite Schweizer träumt von der Frühpensionierung. Diese kann allerdings grosse Lücken in die finanzielle Vorsorge reissen.

Vorsorge
Etwa die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer strebt nach einem vorzeitigen Ruhestand. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Frühpensionierung reduziert sich die monatliche AHV-Rente.
  • Auch das Guthaben in der Pensionskasse schrumpft.

Ganz allgemein ist die Frühpensionierung bereits mit Erreichen des 58. Geburtstags möglich. Ab dann zahlt die Pensionskasse das angesparte Guthaben wieder aus. Für jedes frühzeitige Jahr wird der Umwandlungssatz abgesenkt.

Ausserdem müssen die AHV-Beiträge weiterhin gezahlt werden. Erst frühestens zwei Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters mit 65 Jahren kann eine frühere AHV-Rente beantragt werden. Für die meisten Menschen ist eine Frühpensionierung darum erst mit 63 Jahren denkbar.

Einkommenslücke berechnen

Der wichtigste Schritt für die Frühpensionierung ist das Berechnen der Einkommenslücke. Diese ist noch einmal grösser als die ohnehin zu erwartende Einkommenslücke.

Dies hat zwei Gründe. Zum einen wird die AHV-Rente für jedes Vorbezugsjahr um 6,8 Prozent gekürzt.

Bei der frühestmöglichen Frühpensionierung mit 63 Jahren sind dies also 13,4 Prozent. Läge die ordentliche Rente bei 5000 Franken monatlich, sind es stattdessen nur 4330 Franken.

vorsorge altersvorsorge ahv
Die sinkenden Leistungen der Pensionskassen führen zu einer Einkommenslücke, die auch die AHV-Rente nicht decken kann. - keystone

Mehr noch: die monatlichen AHV-Beiträge müssen bis zum 65. Geburtstag weiter gezahlt werden, sogar wenn bereits Rente bezogen wird. Allerdings gilt nun der weit günstigere Mindestsatz für Nichterwerbstätige.

Dieser liegt aktuell bei 514 Franken im Jahr. Unter Umständen kann er entfallen, wenn der Ehepartner den doppelten Mindestbeitrag zahlt.

Auch die Auszahlungen der Pensionskasse fallen durch einen niedrigeren Umwandlungssatz kleiner aus. Pro Vorbezugsjahr wird dieser je nach Anbieter um etwa 0,2 Prozent gekürzt.

Letztendlich müssen angehende Rentner bei einer Frühpensionierung mit etwa zehn Prozent Einbusse bei der Vorsorge rechnen. Das natürlich lebenslang, so nachzulesen auf der Webseite der Informationsstelle der AHV/IV.

Vorsorge: So lässt sich die Frühpensionierung ausgleichen

Bei frühzeitiger Planung lässt sich die Einkommenslücke am besten mit angesparten Vermögen aus der dritten Säule ausgleichen. Dies kann zum Beispiel die Auszahlung eine Kapitallebensversicherung sein oder eine andere Form der langfristigen Geldanlage.

Pensionskassen
Pensionskassen bieten Optionen an, Kürzungen durch Frühpensionierung mittels freiwilligen Zusatzbeiträgen auszugleichen. - Depositphotos

Die Pensionskassen bieten immer häufiger die Möglichkeit an, die bevorstehenden Kürzungen durch die Frühpensionierung mit freiwilligen Zusatzbeiträgen auszugleichen. Dadurch wird auch der Umwandlungssatz geschont, der einige tausend Franken Unterschied macht.

Kleiner Job und Teilpensionierung als Alternative

Eine andere Möglichkeit ist natürlich, nebenbei weiter arbeiten zu gehen. Dies muss dem Gedanken der Frühpensionierung nicht widersprechen: Viele Menschen sind froh, wenn sie dem ständigen Stress und Druck der regulären Arbeit endlich den Rücken kehren können.

Dennoch geniessen sie es häufig, mehrere Stunden pro Woche in einem kleinen Job zu arbeiten. Es gibt ihnen das Gefühl, weiterhin in der Gesellschaft gebraucht werden.

Berufswelt
Auch eine Reduzierung der Arbeitszeit kann eine Option sein. - Depositphotos

Daneben kommt die Option der Teilpensionierung in Betracht: Diese ermöglicht zwar keinen kompletten Jobwechsel, aber eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit ohne Einbussen bei der finanziellen Vorsorge.

Auch Arbeitgeber wissen dies häufig zu schätzen, da die angehenden Rentner in ihren letzten Arbeitsjahren noch viel Wissen weitergeben können.

Würden Sie gerne in Frühpensionierung gehen?

Kommentare

User #4784 (nicht angemeldet)

was viele vergessen - vlt. gilt ein tieferer Satz wegen nicht erwerbstätigkeit -ABER ( grad wenn man vorsorgt und spart) - die fälligen AHV-Beiträge berechnen sich aus Renteneinkommen UND VERMÖGEN!!!!

User #4976 (nicht angemeldet)

Die max. Ehegatten Rente beträgt pro Monat ca. 3675.- beim erreichen des ordentlichen Rentenalters. Die Rente für die Pensionskasse wir je nach Kasse um ca. 7 Prozent pro Kalenderjahr gekürzt!

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