Tierschutz: So sind Tiertransporte in der Schweiz geregelt
Damit der Tierschutz eingehalten wird, unterliegt der Transport von Tieren strengen Vorschriften – sowohl im Gewerbe als auch im privaten Rahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweizer Tierschutzverordnung hält alle Regeln zum Tiertransport fest.
- Auch für privat gehaltene Heimtiere gibt es wichtige Vorschriften.
Täglich werden Tausende von Nutztieren durch die Schweiz transportiert – meist zu Schlachthöfen oder Viehmärkten zum Weiterverkauf.
Die Bedingungen, unter denen Tiere transportiert werden dürfen, sind im Kapitel sieben des Schweizer Tierschutzgesetzes festgelegt. Die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen wird regelmässig kontrolliert.
Anforderungen an Tiertransporte
Zu den wichtigsten Punkten gehören die Transportdauer, die Wahl der Transportmittel und der Umgang mit den Tieren. Grundsätzlich darf die Transportdauer acht Stunden nicht überschreiten. Allerdings beginnt die Berechnung neu nach jeder mindestens zweistündigen Pause. In dieser Zeit müssen die Tiere Wasser und Futter erhalten.
Für die Transportmittel gelten strenge Vorschriften, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Ausserdem müssen die Tiere ausreichend Raum haben und frische Luft bekommen. Auch beim Be- und Entladen muss der Tierschutz gewährleistet bleiben.
Nicht zuletzt ist es wichtig, dass die an den Tiertransporten beteiligten Menschen entsprechend qualifiziert sind. Wortwörtlich handelt es sich dabei um «fachkundige oder ausreichend instruierte Personen».
Diese dürfen die Tiere in die Transportmittel führen oder treiben und bei Bedarf unterwegs betreuen. Am Ende des Transports sind sie für das Entladen der Tiere verantwortlich.
Tierschutz: Internationale Transporte auf der Strasse verboten
Jedes Jahr werden laut «Vier Pfoten Schweiz» fast 50 Millionen lebende Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde durch Europa transportiert. Dabei ist Geflügel noch nicht einmal miteingerechnet. Oft legen sie dabei weite Strecken über mehrere Tage hinweg zurück.
Die Regeln werden in der EU grosszügiger ausgelegt als in der Schweiz. In der Schweiz gilt eine Transportdauer von acht Stunden. In der EU sind es 24 Stunden für Schweine und 29 Stunden für Rinder.
Als zentrales Transitland in Europa regelt die Schweiz grenzüberschreitende Tiertransporte streng. So gilt ein Transitverbot für Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine), Schlachtpferde und Schlachtgeflügel im Strassenverkehr.
Werden Tiere durch die Schweiz transportiert, muss dies per Schiene oder Flugzeug erfolgen.
Private Tiertransporte in der Schweiz
Neben kommerziellen Tiertransporten finden natürlich auch viele private Tiertransporte statt. Die Familie, die mit dem Hund unterwegs ist, gehört ebenso dazu wie die Reitsportlerin, die ihr Pferd zum Turnier bringt. Auch dabei müssen die gesetzlichen Regelungen zum Tierschutz beachtet werden.
Lange Transportzeiten sind hier in der Regel kein Problem und bei einzelnen Heimtieren kann es keinen Platzmangel geben. Dennoch müssen die Sicherheitsregeln, zum Beispiel beim Transport in einem Anhänger, beachtet werden. Die kantonale Polizei führt regelmässig Strassenkontrollen durch und verteilt Bussgelder für Mängel.
Tierschutz greift auch beim Transport von Kleintieren
Kleine Hunde, Katzen und andere kleine Heimtiere sollten im Auto stets in einem gut gesicherten Transportbehälter transportiert sein. Wie dieser auszusehen hat, definiert Artikel 167 des Tierschutzgesetzes.
Ganz wichtig ist beispielsweise, dass das Tier darin in normaler Körperhaltung transportiert werden kann. Ausserdem muss die Frischluftzufuhr garantiert werden.
Darüber hinaus sind die Tierhalter selbst für das Wohlergehen ihrer Tiere verantwortlich. Bei längeren Autofahrten sollte unbedingt an Wasser und Futter gedacht werden.
Bei Reisen mit Hund sollten ausreichend Pausen eingeplant werden, damit sich der Hund unterwegs erleichtern kann. So kommen Zwei- und Vierbeiner sicher ans Ziel.