Amnesty kritisiert Bundesrat für Umgang mit palästinensischen NGOs
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International äussert Kritik am Vorgehen der Schweiz gegenüber palästinensischen NGOs.
Amnesty International kritisiert die Schweiz für ihre Behandlung palästinensischer NGOs. Die Zusammenarbeit mit drei solchen Organisationen einzustellen, nähre das Misstrauen gegenüber der palästinensischen Zivilgesellschaft. Der Bundesrat habe seinen Entscheid, die Verträge zu kündigen, nicht hinreichend begründet, teilte Amnesty International am Dienstag mit.
Denn er habe nicht erklärt, welche Aussagen der betroffenen Organisationen nach internationalem Recht als Hassrede gälten. Diese Transparenz wäre jedoch notwendig gewesen. Der Beschluss widerspreche den Prioritäten der Schweizer Aussenpolitik, hiess es im Communiqué.
Diese stelle den Schutz jener ins Zentrum, welche die Menschenrechte verteidigten. Der Bundesrat hatte am vergangenen Mittwoch entschieden, die Zusammenarbeit mit drei palästinensischen Nichtregierungsorganisationen zu beenden.
Betroffene Organisationen und Gründe des Entscheids
Betroffen sind das Palestinian Center for Human Rights (PCHR), das Palestinian NGO Network (PNGO) sowie Al-Shabaka/The Palestinian Policy Network, wie in den Tagen danach bekannt wurde. Grund des Entscheids seien nicht konforme Verhaltensweisen betreffend Verhaltenskodex und vertragliche Antidiskriminierungsklausel,
sagte Aussenminister Ignazio Cassis am vergangenen Mittwoch an einer Medienkonferenz. Die NGOs seien vertraglich verpflichtet, mit der Kommunikation vorsichtig zu sein, so Cassis vergangene Woche.
Auch aufgrund der «Zeitenwende» am 7. Oktober müsse das Kooperationsprogramm der Schweiz angepasst werden. Nach den Massakern der Hamas im Süden Israels hatte der Bund insgesamt sechs palästinensische und fünf israelische Nichtregierungsorganisationen überprüft,
Ergebnisse des Überprüfungsprozesses
die Partner des Schweizer Kooperationsprogramms für den Nahen Osten sind. Bei acht Organisationen wurden Behördenangaben zufolge keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen.