Bosniens Verfassungsgericht hebt separatistische Gesetze auf
Das bosnische Verfassungsgericht hebt separatistische Justizgesetze des serbischen Landesteils auf.

Das bosnische Verfassungsgericht hat per einstweiliger Verfügung separatistische Justizgesetze des serbischen Landesteils aufgehoben. Die Gesetze würden vorsehen, dass die Justizorgane des bosnischen Staates und die Bundespolizei auf dem Gebiet der Republika Srpska (RS) keine Amtshoheit mehr hätten und die Tätigkeit ihrer Mitarbeiter in der RS strafbar wäre, hiess es.
Faktisch würde das den Staat Bosnien-Herzegowina in zentralen Bereichen aufspalten – in die RS und die bosnisch-kroatische Föderation (FBiH) – und unabsehbare Folgen nach sich ziehen.
Der Präsident der RS, der Nationalist und Kreml-Freund Milorad Dodik, setzt sich seit Jahren für die Abspaltung des serbischen Landesteils vom bosnischen Staat ein. In der letzten Woche hatte das von Dodiks Partei dominierte RS-Parlament die Justizabspaltungsgesetze gebilligt. Dodik hatte sie gegengezeichnet, danach erschienen sie im Amtsblatt der RS.
Dodik trotzt Gerichtsentscheidung
Das Verfassungsgericht begründete die vorläufige Aufhebung der Gesetze damit, dass ihre Anwendung die Verfassungs- und Rechtsordnung und die politische Stabilität Bosniens gefährden würde. Ihre Umsetzung könne zu Konflikten zwischen Beamten der staatlichen Institutionen und denen der RS führen, was in der Folge sogar den Frieden im Land gefährden würde.
Dodik hat bereits angekündigt, dass er die einstweilige Verfügung des Verfassungsgerichts nicht anerkennen will. In der vergangenen Woche hatte ihn ein Gericht in Sarajevo wegen seines verfassungsfeindlichen Handelns zu einer einjährigen Haftstrafe und zum Amtsverlust verurteilt. Der erstinstanzliche Spruch ist aber noch nicht rechtskräftig.
Für Freitag hatte die Staatsanwaltschaft in Sarajevo Dodik zu einer Anhörung vorgeladen. Der Politiker leistete der Vorladung keine Folge und blieb in der RS-Verwaltungshauptstadt Banja Luka.