Corona: Darf man in Deutschland mit einer Infektion zur Arbeit?
Seit März 2023 dürfen Arbeitnehmer in Deutschland trotz positivem Corona-Test zur Arbeit erscheinen, sofern sie symptomfrei sind.
Laut der «Augsburger Allgemeinen» müssen Beschäftigte seit dem 1. März 2023 auch bei einem positiven Corona-Test zur Arbeit kommen, allerdings, nur wenn sie keine typischen Symptome aufweisen.
Die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern empfiehlt jedoch, bei Krankheitsanzeichen zu Hause zu bleiben.
Das Bayerische Gesundheitsministerium rät ebenfalls dazu, bei Symptomen einer Corona-Infektion daheim zu bleiben, um andere vor einer Ansteckung zu schützen. Dies gilt analog zu anderen Atemwegserkrankungen.
Bei Corona: Arbeitgeber entscheiden über Schutzmassnahmen
Grundsätzlich liegt es nun in der Verantwortung der Arbeitgeber, welche Infektionsschutzmassnahmen am Arbeitsplatz gelten sollen.
Sie können eigenständig festlegen, wie mit Corona-Infektionen umgegangen wird.
So könne man auch im Home-Office arbeiten, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Jedoch gäbe es hierfür keine Verpflichtung mehr.
Empfehlungen statt Pflichten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt nun auf Eigenverantwortung und Empfehlungen statt strenger Vorschriften. Zu den Empfehlungen gehören weiterhin bewährte Schutzmassnahmen wie die AHA+L-Regel und die Vermeidung betriebsbedingter Personenkontakte bei hohem Infektionsgeschehen.
Trotz der gelockerten Regelungen bleibt der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich.
Es wird aber empfohlen, gemeinsam Lösungen zu finden, die sowohl den betrieblichen Ablauf als auch den Gesundheitsschutz berücksichtigen.