«Emmentaler» laut EU-Gericht nicht geschützt
«Emmentaler»-Käse muss nicht zwingend aus der Schweiz kommen. So lautet ein Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg.
Das Wichtigste in Kürze
- «Emmentaler»-Käse muss nicht zwingend aus der Schweiz kommen.
- So lautet ein Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg.
- Dieses hat eine entsprechende Klage abgewiesen.
«Emmentaler»-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht der EU wies am Mittwoch in Luxemburg eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab.
Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe «für die massgeblichen deutschen Verkehrskreise» eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.