Der EuGH entscheidet am Freitag über die Datenverarbeitung durch Facebooks Mutterkonzern Meta, geklagt hat Datenschutzaktivist Max Schrems.
Meta hatte beim Start von Threads im Juli die Europäische Union ausgelassen.
Der Fall betrifft mutmassliche Verstösse von Meta gegen die DSGVO. (Archivbild) - Thibault Camus/AP/dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Freitag (9.30 Uhr) über mehrere Fragen zur Datenverarbeitung durch Facebooks Mutterkonzern Meta. Geklagt hat der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems. Er hatte in der Vergangenheit in seinen Auseinandersetzungen mit Facebook zwei spektakuläre Erfolge vor dem EuGH erzielt.

Diese betrafen den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union. Der aktuelle Fall betrifft mehrere mutmassliche Verstösse Metas gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Knackpunkt sind vor allem zwei Fragen.

Schrems gegen Meta: Ein Kampf um Privatsphäre

Dürfen alle personenbezogenen Daten ohne zeitliche Einschränkung verarbeitet werden? Oder greift hier der Grundsatz der «Datenminimierung» aus der DSGVO? Und: Wann hat jemand sensible Daten wie etwa zur sexuellen Orientierung derart öffentlich gemacht, dass Facebook sie für Werbung nutzen darf?

Das Gutachten des Generalanwalts vor einigen Monaten gab Schrems grösstenteils recht und kam zu dem Schluss, dass es gegen die DSGVO verstosse, wenn Daten ohne zeitliche Einschränkung gespeichert würden. Ausserdem dürften Daten zur sexuellen Orientierung nicht zwangsläufig verarbeitet werden, nur weil sie jemand vorher bereits öffentlich gemacht habe. Die Richter folgen den Schlussanträgen oft, aber nicht immer.

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