Folter-Opfer (15) rächt sich an Peinigerin – Mord-Anklage
Eine 14-Jährige wurde in Graz von einer Mädchenbande gefoltert. Sie rächte sich und sitzt seither wegen versuchten Mordes in U-Haft.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mädchen rächt sich in Österreich an ihrer Peinigerin.
- Sie stach der Gleichaltrigen mit einem Messer in den Hintern.
- Die Staatsanwaltschaft sieht dies als versuchten Mord, das Mädchen sitzt in U-Haft.
Im Februar quälte eine Mädchenbande in Graz (Ö) eine 14-Jährige schwer. Monate später rächt sich das Opfer mit einem Messerstich ins Gesäss der Peinigerin. Nun wurde es angeklagt – wegen versuchten Mordes. Darüber berichtet die «Kronen-Zeitung».
Das Opfer war im Februar in ein leerstehendes Haus gelockt worden. Dort wurde es mit einer Eisenstange verprügelt, die Täterinnen traten auf das Mädchen ein. Anschliessend zwangen sie es, sich auszuziehen. Sie zündeten die Kleidung und die Haarspitzen des Opfers an. Die Folter wurde gefilmt, die Videos auf Social-Media-Plattformen hochgeladen.
Die 14-Jährige habe sich beschlossen, sich an dem beteiligten Mädchen zu «rächen», steht in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz. Sie sei im Juni, damals war sie 15 Jahre alt, mit einem Messer bewaffnet, in die Innenstadt gefahren. Dort habe sie eine Entschuldigung von der Haupttäterin verlangt. Diese aber weigerte sich, woraufhin das Opfer zugestochen habe.
Laut der Staatsanwaltschaft war es «ein glücklicher Zufall», dass das Messer keine grossen Blutgefässe oder inneren Organe getroffen habe. Den Racheakt sieht sie als versuchten Mord.
Bis zu 10 Jahre Haft drohen
Das Folter-Opfer sagte bei der Polizei aus, sie habe sich verteidigen wollen, da das andere Mädchen zu ihr gekommen sei. «Ich wollte niemanden umbringen, ich wollte die Person in den Hintern stechen, nicht in den Rücken.» Sie sei frustriert gewesen, da vonseiten der Justiz nichts passiert sei.
Ihre Peinigerinnen sind auf freiem Fuss, das Opfer aber sitzt seit fast vier Monaten in Untersuchungshaft. Mitte November muss es sich vor Gericht verantworten. Der Anwalt gibt sich positiv: Seine Mandantin habe mit Sicherheit keinen Tötungsvorsatz gehabt. «Ich bin zuversichtlich, dass das auch das Verfahren ergeben wird.»
Im schlimmsten Fall aber drohen dem Folter-Opfer für die Racheaktion bis zu zehn Jahre Haft.