Haushaltsplan der Regierung Meloni nimmt in Italien wichtige Hürde
Das Budget von Italiens Giorgia Meloni hat das Abgeordnetenhaus passiert, nun muss der Senat entscheiden. Es enthält Massnahmen gegen die Inflation.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Haushaltsplan von Giorgia Meloni wurde im Abgeordnetenhaus angenommen.
- Er enthält Massnahmen, um Haushalte und Unternehmen wegen der Inflation zu entlasten.
- Die Anpassungs-Vorschläge aus Brüssel wurden teilweise umgesetzt.
In Italien hat das erste Haushaltsgesetz der rechtsgerichteten Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni eine wichtige Hürde genommen. Am Freitagabend stimmte das Abgeordnetenhaus in Rom mit 221 zu 152 Stimmen für den Entwurf. Die Vorlage ist unter anderem von Massnahmen in Milliardenhöhe gegen die Auswirkungen der hohen Inflationsrate bestimmt. Melonis Regierung hatte den Haushaltsentwurf mit einer Vertrauensfrage verknüpft, er muss nun noch die zweite Parlamentskammer passieren.
In dem Finanzplan sind Massnahmen im Umfang von mehr als 21 Milliarden Euro enthalten, mit denen Haushalte und Unternehmen angesichts rasant gestiegener Energiepreise unterstützt werden sollen. Der Verabschiedung des Haushalts waren mehrtägige Verhandlungen bis spät in die Nacht unter Beteiligung von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern vorausgegangen.
Damit das Haushaltsgesetz für 2023 tatsächlich in Kraft tritt, muss ihm in der Woche nach Weihnachten noch die zweite Parlamentskammer, der Senat, zustimmen. Es wird erwartet, dass die Regierung Meloni auch diese Abstimmung mit einer Vertrauensfrage verknüpft. So kann sie Änderungen am Gesetzentwurf verhindern.
Die EU-Kommission hatte sich zu dem italienischen Haushaltsentwurf Mitte Dezember grundsätzlich positiv geäussert – aber mehrere Massnahmen kritisiert, die aus Sicht der Brüsseler Behörden mit früheren Empfehlungen an das hochverschuldete Italien unvereinbar waren.
Die Regierung Meloni setzte indes nur einen Teil der Empfehlungen aus Brüssel um: Zwar strich die Regierung die ursprünglich geplante Lockerung der Pflicht für Einzelhändler, Kartenzahlungen auch für Kleinbeträge zu akzeptieren. Die Rechtsregierung hielt aber an der Erhöhung der Obergrenze für Barzahlungen von 2000 auf 5000 Euro und an einer Amnestie für Steuerschulden von bis zu 1000 Euro aus dem Zeitraum zwischen 2000 und 2015 fest – trotz Kritik der EU-Kommission.