Unwetter in Wien: Öffentlicher Verkehr stark betroffen
Wien wird von massiven Unwettern erschüttert, wodurch der öffentliche Verkehr und das Stadtleben stark beeinträchtigt sind.
Über das Wochenende versetzte ein heftiges Unwetter die Stadt Wien in eine Art Belagerungszustand. Die Strassen standen unter Wasser, mehrere Autobahnzufahrten wurden zeitweise zu No-Go-Zonen erklärt und einige Haushalte wurden vorübergehend von der Stromversorgung abgeschnitten, sodass das Netzwerk des Wiener Stromversorgers Höchstleistungen erbringen musste.
Zweite Unwetterwelle im Anmarsch
Bürgermeister Michael Ludwig äusserte sich laut dem «ORF» besorgt über die Situation und warnte vor einer zweiten Flutwelle, die noch heute erwartet wird. Besonders betroffen ist der öffentliche Verkehr mit mehreren Beeinträchtigungen bei Bussen, Strassenbahnen und insbesondere bei der U-Bahn.
Die Wiener Linien mussten daher den Betrieb ihrer U-Bahn-Linien erheblich einschränken. Der Wasserpegel am Wienfluss und Donaukanal hatte nämlich gefährliche Höhen erreicht und zwang die Behörden in Wien zu drastischen Massnahmen.
Dammbalken und Sandsäcke wurden eiligst aufgerichtet, um die U-Bahn-Trassen vor den bedrohlichen Wassermassen zu schützen. Es wird erwartet, dass der reguläre Betrieb erst am Mittwoch wieder aufgenommen werden kann.
Wien: Veränderte U-Bahn-Routen
Die betroffenen U-Bahn-Linien, darunter die U2, U3, U4 und U6, mussten ihre Routen ändern. Aufgrund der Umstände wird zudem empfohlen, andere Verkehrsmittel wie Strassenbahnen und Autobusse oder alternative U-Bahn-Linien in Anspruch zu nehmen.
Mit der Unwetter-Problematik steigt aber auch die Nachfrage nach Taxis, so Eveline Hruza von Taxi 40100. Sie gab an, dass sie mit erhöhtem Bedarf rechnen und warnte vor längeren Wartezeiten.
Schliesslich wurde auch angekündigt, dass Schülerinnen und Schüler, die infolge des Unwetters nicht zur Schule kommen können, als entschuldigt gelten. Für jene, die durch den Ausfall des öffentlichen Verkehrs ihren Schulweg nicht bewältigen können oder bei denen der Schulweg aufgrund von Hochwasser und Sturmschäden zu gefährlich wäre, gilt das gleiche