Amnesty International kritisiert Asylwesen in der Schweiz
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat in ihrem Jahresbericht die beschleunigten Asylverfahren in der Schweiz kritisiert.

Das Wichtigste in Kürze
- Amnesty International kritisiert das Asylwesen in der Schweiz.
- Es gebe Probleme bei der Qualität der Asylentscheide.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat in ihrem Jahresbericht die beschleunigten Asylverfahren in der Schweiz kritisiert. Es gebe Probleme bei der Qualität der Asylentscheide sowie beim Schutz besonders verletzlicher Asylsuchender.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes am 1. März 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht mindestens 50 Rückweisungsentscheide gefällt. Dies schreibt Amnesty International im Jahresbericht 2019, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Das zeige, dass die Beschleunigung der Verfahren noch zu oft zu Lasten der Qualität der Entscheide gehe.
Schweiz habe kein verlässliches System
Weiter wird im Kapitel Schweiz des Berichts bemängelt, dass ein verlässliches System fehle, um vulnerable Asylsuchende und ihre Bedürfnisse frühzeitig zu identifizieren. Davon betroffen seien beispielsweise Folteropfer.

Ebenfalls kritisiert werden neue Bestimmungen, welche vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen Reisen in ihre Herkunftsländer verbieten.
Ausserhalb des Asylwesens ortet der Bericht Defizite im Bereich der Grundrechte im Zusammenhang mit Massnahmen und Gesetzen zur Terrorbekämpfung sowie im Bereich der Frauenrechte.
Reform des Sexualstrafrechts gefordert
Eine von der Menschenrechtsorganisation in Auftrag gegebene Studie kam zum Schluss, dass 22 Prozent der Frauen in der Schweiz ab dem Alter von 16 Jahren bereits ungewollte sexuelle Handlungen erlebt hätten.
Amnesty fordert deshalb eine Reform des Sexualstrafrechts. Alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung sollen bestraft werden können. Der aktuell gültige Rechtsbegriff der Vergewaltigung hingegen basiere auf Gewalt, Gewaltandrohung oder anderen Mitteln der Nötigung.

Im Bereich Terrorbekämpfung befürchtet Amnesty, dass aufgrund von vagen Terrorismus-Definitionen und zu wenig präzis verfassten Delikten Grundrechte beschnitten werden könnten.
Als Beispiel dafür wird das zur Gefahrenabwehr eingeführte Delikt der «Organisation einer Reise im Hinblick auf eine terroristische Straftat». Auch präventive Zwangsmassnahmen gegen sogenannte terroristische Gefährder werden kritisiert.