Blocher vererbt Kunstsammlung
Giacometti, Segantini, Vallotton: Bei Christoph Blocher kommt nur in die Sammlung was Rang und Namen hat. Nun will er diese seiner jüngsten Tochter vererben.
Das Wichtigste in Kürze
- Christoph Blocher vererbt seine Kunstsammlung.
- Diese umfasst rund 600 Werke.
- Darunter sind beispielsweise Werke von Giovanni Giacometti oder Giovanni Segantini.
Geregelt ist noch nichts, aber Christoph Blochers jüngste Tochter Rahel soll die umfangreiche Kunstsammlung ihres Vaters übernehmen; mit der Verpflichtung, sie weiterzuführen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das sagte Blocher gegenüber dem Zentrum für künstlerische Nachlässe (ZKN).
Werke von Schweizer Malern wie Albert Anker, Ferdinand Hodler, Giovanni Giacometti, Giovanni Segantini oder Adolf Dietrich versammelt Blocher um sich.
«Als wir vor 20 Jahren unser Haus in Herrliberg erwarben und umbauten, war uns klar: Hier wollen wir inmitten unserer Bilder wohnen», sagte er in einem sogenannten Nachlassgespräch gegenüber dem ZKN. Das Gespräch hat das ZKN am Dienstag publiziert.
Blocher hat Platz für 200 bis 300 Kunstwerke
Für seine Kunstwerke hat der SVP-Politiker und Alt-Bundesrat auf seinem Anwesen ein «Schaulager» gebaut; er nennt es ein «Sichtlager». Der unterirdisch angelegte Bau mit Flachdach wird in diesen Tagen fertig. Er bietet Raum für 200 bis 300 Ölgemälde. Zudem verfügt er über Kabinette für die Aquarelle von Albert Anker,, so Blocher.
Blochers jüngste Tochter soll Sammlung erben
Die baulichen Massnahmen deuten es an: Christoph Blocher will seine Sammlung, die als eine der bedeutendsten von Schweizer Kunst der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gilt, im Privatbesitz und in seiner Familie belassen. Geplant ist, dass seine jüngste Tochter Rahel die Kunstsammlung erhalten soll, mit dem Wohnhaus und dem Lager.
Sie sei bereit, so der 81-Jährige, aber «es muss noch alles geregelt werden». Die anderen drei Kinder seien mit ihren jeweiligen Unternehmen und Familien «völlig ausgelastet».
Blocher will Eigentumsrechte nicht abgeben
Ausdrücklich nicht in Frage kommen für Blocher Nachlass-Lösungen wie Schenkungen an Museen, seien sie staatlich oder privat. Auch mit der Lösung, eine Stiftung zu gründen oder die Sammlung zu verkaufen, will sich Blocher nicht anfreunden. Wer eine Stiftung gründe, gebe die Eigentumsrechte ab.
«Natürlich ist eine Stiftung steuerrechtlich interessant, aber führungsmässig verfehlt.» Zu einem allfälligen Verkauf sagt Blocher, diese Lösung «sollte man als Sammler immer im Hinterkopf behalten». Aber für den Moment schliesst er sie aus.