Bundesgericht gibt Berner Regierung bei Ärztestopp Recht
Das Bundesgericht bestätigt die Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte im Kanton Bern.
![Die Flagge der Schweiz weht über das Bundesgericht.](https://c.nau.ch/i/6ZWnlG49po3Q0yKwzY19m3WYP2O5abNeMxqmvR8A/900/die-flagge-der-schweiz-weht-uber-das-bundesgericht.jpg)
Die neuen Zulassungsbeschränkungen für Ärztinnen und Ärzte im Kanton Bern sind rechtens. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Der Kanton habe gewichtige Gründe für sein Vorgehen, heisst es in zwei Urteilen des höchsten Gerichts.
Die Beschränkungen seien nach sachlichen Kriterien vorgenommen worden. Zuerst hatten die «Berner Zeitung» und der «Bund» über die Entscheide berichtet. Der Kanton Bern legt seit Anfang 2024 fest, wie viele Ärztinnen und Ärzte in einer Region und in einer Fachrichtung ihre Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen.
Kritik von Spitalverbänden und Bekag
Dagegen wehrten sich die beiden bernischen Spitalverbände und die Ärztegesellschaft (Bekag). Ein derart schwerwiegender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Ärzteschaft könne nicht auf dem Verordnungsweg erfolgen, machten sie unter anderem geltend. Vielmehr bedürfe es einer kantonalen gesetzlichen Grundlage.
Das Bundesgericht sieht das anders. Die Kantone seien vom Bund beauftragt worden, Höchstzahlen in einem oder mehreren Fachgebieten zu erlassen. Ziel sei es, den Anstieg der Gesundheitskosten und damit der Krankenkassenprämien zu bremsen.
Bundesgericht: Keine willkürliche Beurteilung
Zwar hätten einige Kantone eigene gesetzliche Grundlagen geschaffen, räumt das höchste Gericht ein. Dies sei aber nicht zwingend notwendig. Das Bundesgericht wies auch die Kritik der Verbände zurück, wonach der Kanton den Versorgungsbedarf willkürlich beurteilt habe.
Vielmehr sei die Zulassung nur dort eingeschränkt worden, wo der Bedarf gedeckt sei. (Urteile 9C_37/2024 und 9C_38/2024)