Chur: Wahlplakate im Garten benötigen jetzt Bewilligung
Aufgepasst: Alle Privatpersonen in Chur, die in ihrem Garten ein Wahlplakat aufhängen wollen, müssen eine Bewilligung einholen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer in Chur privat Wahlwerbung machen will, muss eine Genehmigung einholen.
- Ein Politiker findet das «etwas undemokratisch».
In Chur sind die Wahlunterlagen für den 9. Juni bereits auf dem Weg zu den Wählern. Neben nationalen Themen steht auch die Neubesetzung des Stadt- und Gemeinderats an.
Doch: Wer seine Unterstützung für bestimmte Kandidaten oder Parteien öffentlich zeigen möchte, sollte vorsichtig sein. In Chur benötigen Wahlplakate neu eine Genehmigung. Wie bitte?
Ja, diese Regelung ist Teil einer Verfügung über Strassenreklame und Wahlplakate, herausgegeben vom städtischen Departement für Bau, Planung und Umwelt.
Sie besagt laut «Südostschweiz» konkret: «Das Aufstellen von Plakatständern oder anderen Werbeträgern für Wahlen und Abstimmungen auf dem Gebiet der Stadt Chur ist bewilligungspflichtig.»
Dies gilt sowohl für Parteien als auch Privatpersonen und ein bewilligtes Plakat darf erst ab dem 20. Mai hängen.
Auch wenn man ein Plakat an seiner eigenen Hauswand oder am Gartenzaun anbringen möchte, ist eine Genehmigung erforderlich.
Interessanterweise gelten diese Regeln aber nicht für den Schweizer Werbevermarkter APG, wie die «Südostschweiz» weiter berichtet. Seine Plakatsäulen und -ständer sind mit Wahlwerbung geschmückt, der Werbevermarkter ist explizit von den Bestimmungen ausgenommen.