Freiheitsstrafe von 17 Jahren für Mord an Ehefrau bestätigt
Das Bundesgericht bestätigt eine Haftstrafe für 17 Jahre. Der Täter hat seine Frau aus Eifersucht ermordet. Das Gericht weist auf die Istanbul-Konvention hin.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht bestätigt eine Freiheitsstrafe für einen Mord.
- Der Täter hat seine Frau aus Eifersucht umgebracht.
- Auch die «Ehre» rechtfertigt keine Gewalt an Frauen, so das Bundesgericht.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Tunesiers zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen der Ermordung seiner Ehefrau bestätigt. Der heute 38-jährige Mann hatte seiner Frau Untreue vorgeworfen.
Das Bundesgericht kommt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, das Berner Obergericht habe dem psychiatrischen Gutachten folgen können. Demnach liege keine schwerwiegende psychische Störung des Mannes vor. Auch habe zur Tatzeit keine Einschränkung der Schuldfähigkeit bestanden.
«Ehre» rechtfertigt keine geschlechterspezifische Gewalt
Weiter erachtet es das Bundesgericht als erstellt, dass der Mann aus Eifersucht und verletztem Stolz gehandelt habe. Die Qualifikation der Tat als Mord sei deshalb korrekt. Geschlechterspezifische Gewalt gegen Frauen könne «auch durch Kultur, Bräuche, Religion, Tradition oder die sogenannte 'Ehre' nicht gerechtfertigt werden». Dies teilte das Bundesgericht im Urteil mit.
Das Gericht wies weiter auf die Istanbul-Konvention hin. Dieses Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sei auch in seinem Herkunftsstaat seit Jahren in Kraft.
Konfliktbeladene Ehe
Der Tunesier tötete seine Ehefrau im Februar 2016, indem er ihr mit einem Messer zwei tiefe Schnitte am Hals zufügte. Die Frau verblutete. Bevor der Tunesier die Polizei anrief, trank er einen Kaffee und rauchte eine Zigarette.
Die Beziehung zwischen dem 38-Jährigen und seiner Schweizer Ehefrau war sehr konfliktbeladen. Es kam immer wieder zu Auseinandersetzungen – auch am Tag der Tat.