Rekurs gegen Anti-Terror-Gesetz im Tessin
Im Tessin haben neun ehemalige Amtsträger eine Beschwerde gegen die Abstimmung über das Anti-Terror-Gesetz eingereicht. Das Gesetz täusche das Stimmvolk.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Tessin wurde gegen das Anti-Terror-Gesetz ein Rekurs eingereicht.
- Die Beschwerdeführer kritisieren die Informationen im Abstimmungsbüchlein.
- Sie verlangen einen Verzicht auf die Abstimmung oder die Streichung des Resultats.
Neun ehemalige Tessiner Amtsträger haben beim Regierungsrat eine Beschwerde gegen die Abstimmung vom 13. Juni über das Anti-Terror-Gesetz eingereicht. Sie machten geltend, das Gesetz täusche das Stimmvolk.
Weitere Beschwerden seien in den Kantonen Zürich, Luzern und Obwalden eingereicht worden. Dies sagte der ehemalige Tessiner Staatsanwalt Paolo Bernasconi am Samstag. Die Kantonsregierungen haben zehn Tage Zeit für ihre Stellungnahmen. Gemäss Bernasconi gehen die Beschwerdeführer notfalls bis vor Bundesgericht.
Informationen im Abstimmungsbüchlein seien falsch
Die Beschwerde richtet sich gegen die Informationen im Abstimmungsbüchlein über das Anti-Terror-Gesetz. Die Behörden verbreiteten darin Fehlinformationen und verstiessen damit gegen das Recht auf freie Meinungsbildung, lautet der Vorwurf. Besonders stossend sei die Behauptung, die Polizei könne in der Regel erst eingreifen, wenn bereits ein Delikt begangen wurde. Dies sagte Bernasconi.
Das sei eine krasse Lüge, denn das Strafgesetzbuch ahndet bereits seit 2014 Vorbereitungshandlungen zu einer kriminellen oder terroristischen Tat.
Zudem spiegelt der Bundesrat gemäss den Beschwerdeführern im Abstimmungsbüchlein vor, das Gesetz verstosse nicht gegen die Grundrechte und die Bundesverfassung. Sechzig Rechtsprofessoren hätten das widerlegt.
Gemäss Berlusconi verlangen die Beschwerdeführer einen Verzicht auf die Abstimmung oder, sollte diese dennoch stattfinden, die Streichung des Resultats.