Bundesgericht

Genfer Wassersportler wegen elektrischem Surfbrett gebüsst

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein Wassersportler erhielt eine Busse, weil er mit einem Elektro-Surfbrett auf dem Genfersee unterwegs war. Das Bundesgericht hält an dem Urteil fest.

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Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann nutzte ein Elektro-Surfbrett auf dem Genfersee.
  • Dafür erhielt er eine Busse über 300 Franken.
  • Das Bundesgericht bestätigt nun das Urteil.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfers abgewiesen, der wegen der Benützung eines sogenannten eFoil auf dem Genfersee gebüsst wurde. Dieses mit einem Elektromotor ausgestattete Surfbrett darf als Wasserfahrzeug mit Motor betrachtet werden. Im konkreten Fall wurde der Beschwerdeführer zunächst von der Seepolizei verwarnt.

Ende April 2020 traf die Polizei den Mann wieder auf seinem eFoil an und nahm ihn fest. Die Genfer Justiz verurteilte den Wassersportler zu einer Busse von 300 Franken wegen Verstosses gegen das schweizerisch-französische Schifffahrtsgesetz für den Genfersee.

E-Surfbrett fällt unter «Wassermotorräder und ähnliche Geräte»

Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid das Urteil des Genfer Gerichts bestätigt. Es hält fest, dass die gesetzlichen Bestimmungen die Verwendung von «Wassermotorrädern und ähnlichen Geräten» verbiete. Damit seien Boote gemeint, die für Sport- und Freizeitzwecke genutzt würden und weniger als vier Meter lang seien. Laut Verordnung fallen Wasserscooter, Wassermotorräder und ähnliche Geräte darunter.

efoil
Ein Mann springt von einem eFoil, einem elektrisch betriebenen Surfbrett. - Jan Woitas/dpa

Obwohl die eFoils von einem Elektromotor und nicht von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, waren die Genfer Richter der Ansicht, sie würden den von der Verordnung verbotenen Fahrzeugen entsprechen. Laut Bundesgericht kann dieser Argumentation gefolgt werden. Es betont, dass die Beschränkung bei den Wasserfahrzeugen darauf abziele, die öffentliche Sicherheit zu wahren und übermässige Umweltbelastungen zu verhindern.

Nicht entscheidend sei, dass ein eFoil wegen seines Elektromotors wahrscheinlich leiser sei als beispielsweise ein Jet-Ski mit Verbrennungsmotor. Weil ein Motor die Hauptantriebsart darstelle, könne das eFoil nicht mit einem Pedalo oder einem Stand-up-Paddle gleichgesetzt werden.

Der Beschwerdeführer berief sich auf eine Änderung des Reglements, die der Präfekt von Hochsavoyen für den französischen Teil des Sees vorgenommen hatte. Diese Änderung aus dem Jahr 2020 erlaubt die Nutzung von Foil-Boards unter bestimmten Bedingungen.

Für das Bundesgericht ist diese einseitige Änderung, die offenbar nicht von der französischen Regierung genehmigt wurde, für die Schweizer Justiz nicht bindend.

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