Gericht muss über Protest-Aktion bei CS in Lausanne urteilen
Das Wichtigste in Kürze
- In dieser Woche stehen zwölf Klima-Aktivisten in Lausanne vor Gericht.
- Am 22. November 2018 besetzten sie die Räumlichkeiten der CS in Lausanne.
- Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet.
Zwölf militante Klima-Aktivisten stehen diese Woche wegen einer Aktion vom November 2018 in Räumlichkeiten der Grossbank Credit Suisse in Lausanne vor Gericht. Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet.
Der Prozess vor dem Lausanner Polizeigericht ist der erste von dieser Grösse in der Schweiz seit Beginn der Mobilisierung gegen die Klimaerwärmung. Es wurden drei Verhandlungstage anberaumt.
Die Verteidigung der zwölf Angeklagten - fünf Frauen und sieben Männer - hat ein Kollektiv von dreizehn Anwälten übernommen. Diese werden die Jungen unentgeltlich vertreten, weil sie von der Rechtmässigkeit ihrer Aktion überzeugt sind.
Aktivisten handeln aus Notstand
Ende November des letzten Jahres hatten die Anwälte bereits einen Teil ihrer Verteidigungsstrategie enthüllt. Demnach argumentieren sie, dass die zwischen 21 und 34 Jahren alten Aktivisten aus einem Notstand heraus gehandelt hätten und die Gesellschaft alarmieren wollten. Ihre Aktion sei deshalb berechtigt gewesen.
Die Aktion fand am 22. November 2018 statt. Damals besetzten die zwölf Aktivistinnen und Aktivisten Räumlichkeiten der CS in Lausanne während einer anderthalbstündigen Aktion. Als Tennisspieler verkleidet prangerten sie die «Heuchelei einer Bank an, die sich in ihren Kampagnen des positiven Ansehens von Roger Federer bediene und gleichzeitig eine umweltschädliche Investitionspolitik verfolge». Geld der Grossbank fliesse zum Beispiel in die umstrittene Ölpipeline im US-Bundesstaat South Dakota.
Die Credit Suisse erhob Ende Dezember 2018 Anklage. In der Folge wurden die zwölf Aktivisten im Frühjahr 2019 wegen Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Anordnungen der Polizei zu bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen bei zwei Jahren Bewährung und zu einer Geldstrafe von je 400 bis 600 Franken - umwandelbar in 13 bis 20 Tage Haft - verurteilt. Diese Strafen wollten sie nicht akzeptieren; sie fochten die Strafbefehle an.
Klima-Promis als Zeugen
Als Zeugen wollten die Aktivisten vor Gericht prominente Persönlichkeiten im Kampf gegen die Klimaerwärmung aussagen lassen, darunter den Ex-Vizepräsidenten des Weltklimarates, den Belgier Jean-Pascal Van Ypersele, die französische Europa-Abgeordnete Marie Toussaint und den Schweizer Physik-Nobelpreisträger Jacques Dubochet. Das Gericht lehnte die Anhörung der Zeugen mit Ausnahme von Dubochet allerdings ab.
Ähnliche Aktionen wie in Lausanne hatten am selben Tag auch in Basel und Genf stattgefunden. In Basel protestierten die Umweltaktivisten aber nicht in den Räumlichkeiten der Bank, sondern auf dem Trottoir vor dem CS-Sitz. Die Polizei griff nicht ein.
In Genf wollte die CS die Aktivisten - wie in Lausanne - wegen Hausfriedensbruchs verklagen. Strafbefehle oder Urteile gab es im Fall von Genf aber bislang nicht.
In den nächsten Monaten dürften in der Schweiz weitere Prozesse gegen Klimaaktivisten stattfinden. Allein im Kanton Waadt sind fast 120 Mitglieder der Bewegung Extinction Rebellion für verschiedene Aktionen per Strafbefehl verurteilt worden. Weil die meisten von ihnen Einsprache erhoben haben, werden auch diese Fälle vor Gerichten verhandelt werden.