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Schlichtung zwischen Broulis und Tamedia scheint aussichtslos

Keystone-SDA
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Lausanne,

Die Waadtländer Justiz hat sich am Freitag mit der Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung befasst. Ein letzter Schlichtungsversuch scheint aussichtslos.

Keine Einigung zwischen dem Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis und Tamedia. Jetzt sollen die Gerichte einen Entscheid fällen. (Archivbild)
Keine Einigung zwischen dem Waadtländer Staatsrat Pascal Broulis und Tamedia. Jetzt sollen die Gerichte einen Entscheid fällen. (Archivbild) - sda - Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Das Wichtigste in Kürze

  • Pascal Broulis klagte wegen Persönlichkeitsverletzung gegen Tamedia.
  • Der Fall liegt nun bei der Waadtländer Justiz.
  • Ein letzter Schlichtungsversuch scheint aussichtslos.

Die Waadtländer Justiz hat sich am Freitag mit der Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung befasst, die Staatsrat Pascal Broulis (FDP) gegen einen Journalisten des «Tages-Anzeigers» eingereicht hatte. Ein letzter Schlichtungsversuch, zu dem der Richter ermutigte, scheint aussichtslos.

Schlichtung bereits 2019 fehlgeschlagen

Der Fall betrifft elf in der grossen Zürcher Tageszeitung veröffentlichte Artikel über eine mögliche Steueroptimieruung und die Russlandreisen des Finanzdirektors, der sich als Opfer einer Verleumdungskampagne sieht. Beim Autor dieser Artikel, die aus Sicht von Broulis belastend sind, handelt es sich um den Westschweiz-Korrespondenten der Zürcher Tageszeitung.

Die vorbereitende und sehr technische Anhörung am Freitagnachmittag vor dem Bezirksgericht Montbenon in Lausanne dauerte weniger als eine Stunde und fand in Anwesenheit von Broulis und seinem Anwalt sowie des Journalisten und seiner drei Anwälte statt. Sie bestand vor allem darin, Verfahrensfragen, Zeugenvernehmungen sowie neue Beweise und Schriftstücke, die in die Akte aufgenommen werden sollten, zu regeln.

Das Zivilverfahren, das im März 2019 eröffnet wurde, richtet sich gegen den ehemaligen Tamedia-Konzern (heute TX Group), den Journalisten und die ehemalige Chefredaktorin des Zürcher Mediums. Eine Schlichtung zwischen den beiden Parteien war im April 2019 nicht zustande gekommen. Die Klage war daraufhin im September desselben Jahres eingereicht worden.

Inhalt wird erst im Frühling Thema

Am Freitag fragte Richter Stéphane Coletta beide Parteien, ob es eine letzte Chance für eine Schlichtung gebe, und ging sogar so weit, sie zu ermutigen, die Verhandlungen über eine Vereinbarung wieder aufzunehmen. Die Anwälte der beiden Parteien zeigten sich jedoch wenig optimistisch, was diese Option betraf, und erinnerten an frühere Versuche, die gescheitert waren.

Als sie beim Verlassen des Gerichts befragt wurden, schlossen beide Parteien die Tür zu einem letzten Schlichtungsversuch formell nicht zu, hielten ihn jedoch für «kompliziert». Der Prozess wird voraussichtlich im nächsten Frühjahr mit dem eigentlichen Thema, dem Inhalt der Artikel, beginnen.

Broulis hatte den Vorwurf der Steueroptimierung stets bestritten. In den Medien war angeprangert worden, er wohne hauptsächlich in Lausanne, bezahle aber seine Steuern im steuergünstigen Sainte-Croix im Waadtländer Jura. Umstritten waren auch die Abzüge in Höhe von 15'000 Franken für die Fahrkosten für die Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort. Eine unabhängige Untersuchung entlastete den Waadtländer Finanzdirektor im Mai 2018 schliesslich. Der Bericht kritisierte aber die aktuelle Steuerpraxis des Kantons.

Verleumdung und üble Nachrede

Damit war die Affäre jedoch noch nicht zu Ende. Der Journalist veröffentlichte daraufhin Artikel über Reisen von Persönlichkeiten, darunter Broulis, nach Russland in Begleitung des Milliardärs Frederik Paulsen, der damals Präsident der Ferring-Gruppe in St-Prex VD war und von einer Pauschalsteuer profitierte.

Nach Abschluss von Voruntersuchungen kam der Generalstaatsanwalt im Oktober 2018 zum Schluss, dass keine Straftat vorliege und Broulis keinen mit seinem Amt unvereinbaren Vorteil genossen habe.

In einem anderen Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich im April 2020 die Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede ein, die Broulis Ende 2018 gegen einen anderen deutschsprachigen Journalisten von Tamedia angestrengt hatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft lag in dem besagten Artikel keine Ehrverletzung im strafrechtlichen Sinne vor.

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