SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor wegen Diskriminierung verurteilt
Der SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor machte 2014 mit einem fragwürdigen Twitter-Beitrag auf sich aufmerksam. Nun wird er wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2014 kam es in einer St. Galler Moschee zu einer Schiesserei mit einem Todesopfer.
- Der Politiker Jean-Luc Addor twitterte daraufhin «Wir bitten um mehr!»
- Nun wird der SVP-Nationalrat wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Walliser SVP-Nationalrats Jean-Luc Addor wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Er twitterte 2014 nach einer Schiesserei in einer St. Galler Moschee «Wir bitten um mehr!».
Die gleiche Nachricht veröffentlichte er auch auf Facebook. Bei der Schiesserei starb eine Person. Nach einer Strafanzeige des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS) leitete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ein.
Das Bezirksgericht Sitten verurteilte Addor zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken. Dazu kam eine Busse von 3000 Franken. Das Walliser Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil.
Das Bundesgericht hat am Mittwoch nun seinen Entscheid veröffentlicht. Ein unbefangener Durchschnittsleser könne den Kommentar als Wunsch nach einer Wiederholung der Tat verstehen. Der Leser werde dazu eingeladen, sich über das tragische Ereignis in der Moschee zu freuen.
Im Umstand, sich über das Leid Dritter zu freuen, sieht das Bundesgericht einen Ausdruck von Abneigung, ein Merkmal von Hass. Diese Freude drücke sich in diesem Fall klar erkennbar gegenüber den Angehörigen einer bestimmten Religion aus. Deshalb sei sie als Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu werten. Auch das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit sei erfüllt.
Jean-Luc Addor ist Anwalt und hat zuvor unter anderem als Gerichtsschreiber und Richter gearbeitet. Er ist bereits zuvor mit provokativen und zwiespältigen Aussagen und Tweets aufgefallen.