Zürcher Gericht: Wildfremder betritt Wohnung und vergewaltigt Frau
Heute steht ein 34-jähriger Mann vor dem Zürcher Obergericht. Er soll eine Studentin sexuell missbraucht haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 34-jähriger Mann muss sich heute in Zürich vor dem Obergericht verantworten.
- Er soll eine 2018 eine Studentin vergewaltigt haben.
- Die Vorinstanz verurteilte ihn zu neun Jahren Haftstrafe und 15 Jahre Landesverweis.
In Zürich muss sich heute Dienstag ein 34-jähriger Mann vor Obergericht verantworten, der eine Studentin vergewaltigt haben soll. Gemäss Anklage stand er eines Morgens plötzlich in ihrer Wohnung und fiel über sie her. Die Vorinstanz verurteilte ihn zu neun Jahren Freiheitsstrafe und 15 Jahren Landesverweis.
Die junge Frau stand an diesem Morgen im September 2018 gerade nackt im Bad ihrer Wohnung im Zürcher Langstrassenquartier. Plötzlich öffnete ein wildfremder Mann die unverschlossene Wohnungstüre und steuerte auf sie zu.
Bezirksgericht Zürich verurteilte Täter zu neun Jahren Haft
Ohne viel zu sagen, versuchte er sie zu küssen und drückte sie auf die Badewanne. Zunächst konnte sie sich losreissen. Doch bevor sie aus der Wohnung rennen konnte, zerrte er sie gemäss Anklage ins Schlafzimmer. Dort würgte er und missbrauchte sie.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann im Juli 2019 wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren ohne Bewährung. Zudem erhielt der Syrer einen Landesverweis von 15 Jahren, was dem gesetzlichen Maximum entspricht.
Täter kurz vor Vergewaltigung aus dem Gefängnis entlassen
Bei dem 34-jährigen Coiffeur handelt es sich um einen mehrfach im In- und Ausland vorbestraften, abgewiesenen Asylbewerber. Im Mai 2018, also nur drei Monate vor seinem Sexualdelikt, wurde er in der Schweiz bedingt aus dem Gefängnis entlassen.
Der Beschuldigte stellte den verhängnisvollen Morgen anders dar. Er vertrat die Haltung, dass die Studentin eine Bekannte von ihm sei. Was die Frau ausgesagt habe, sei «aufgebauscht». Sein Anwalt fordert deshalb einen Freispruch.