Zürich: Arzt massierte 19-Jährige im Intimbereich – die Folgen!
Ein Arzt erhält ein Berufsverbot nach einer unangemessenen Behandlung einer jungen Patientin. Er bestreitet die Vorwürfe und fordert einen Freispruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Im August 2020 suchte eine damals 19-jährige Patientin einen Arzt wegen Kopfschmerzen auf.
- Der Mediziner massierte zunächst den Nacken und schließlich ihren Intimbereich.
- Neben einer bedingten Geldstrafe wird er zu einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt.
In Zürich wurde ein Mediziner wegen Schändung verurteilt und mit einem Berufsverbot belegt. Der 45-jährige Arzt hatte eine 19-jährige Patientin nicht nur am Nacken, sondern auch im Intimbereich massiert.
Wie «20 Minuten» berichtet, suchte die junge Frau im August 2020 die Praxis des Arztes aufgrund von Kopfschmerzen auf. Trotz der offiziellen Öffnungszeiten bot der Mediziner ihr eine Nackenmassage an und behauptete dabei, dies als Freund und nicht als Arzt zu tun. Die Patientin ignorierte diese Aussage jedoch, da sie keine persönliche Beziehung zum Arzt hatte.
Nachdem sie sich für die Massage ausgezogen und auf die Behandlungsliege gelegt hatte, begann der Arzt zunächst ihren Nacken und dann ihren Po zu massieren. Anschliessend entfernte er ihren Slip und massierte sie im Intimbereich. Das löste laut Anklageschrift bei der jungen Frau einen Schock aus.
Flucht ins Badezimmer
Sie konnte sich schliesslich durch einen Gang zur Toilette aus dieser misslichen Lage befreien. Am Ende der Sitzung gab ihr der Mediziner zwei Hunderternoten für den Selbstbehalt ihrer Krankenkasse. Noch am selben Tag erstattete die Mutter der jungen Frau Anzeige bei der Polizei.
Der Arzt bestritt die Vorwürfe und forderte einen Freispruch. Das Urteil der Vorinstanz sei quasi ein Todesurteil. Schändung sei das niederträchtigste, das er sich vorstellen könne.
Kein Spielraum für Härtefälle
Trotz seiner Einwände bestätigte das Obergericht Zürich das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur und verhängte eine bedingte Geldstrafe. Zudem wurde ein lebenslanges Berufsverbot in der Schweiz gegen den Mediziner verhängt.