Mitte-Kutter kann Tabakwerbeverbot «mit gutem Gewissen» ablehnen
Der Zürcher Nationalrat Philipp Kutter (Mitte) lehnt das Tabakwerbeverbot ab. Das neue Tabakproduktegesetz sei die bessere Alternative, auch für Jugendschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Bald stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Initiative für ein Tabakwerbeverbot ab.
- Das zentrale Argument des Ja-Lagers ist der Jugendschutz, der so gestärkt werden soll.
- Mitte-Nationalrat Philipp Kutter will wegen des indirekten Gegenvorschlags Nein stimmen.
Jugend schützen - aber nicht mit totalen Werbeverboten!
Am 13. Februar wird über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» abgestimmt. Diese Initiative ist masslos und überflüssig. Denn mit dem neuen Tabakproduktegesetz hat das Parlament den Jugendschutz bei Tabakprodukten bereits verschärft. Das neue Tabakproduktegesetz stellt den indirekten Gegenvorschlag zur extremen Volksinitiative dar. Deshalb können auch jene, die dem Jugendschutz absolute Priorität einräumen, die Initiative mit gutem Gewissen ablehnen.
Rauchen schadet. Das steht auf jeder Zigarettenpackung. Trotzdem dürfen mündige Menschen Tabakprodukte legal geniessen – im Wissen, dass dieser Genuss im Übermass schwere gesundheitliche Konsequenzen haben kann. Kinder und Jugendliche hingegen gilt es, bestmöglich vor Nikotin zu schützen.
Werbeverbote schaden, statt zu nützen
Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» setzt dafür auf ein radikales Werbeverbot - in der Hoffnung, dass sich dadurch die Jungen weniger anfixen lassen. Das ist illusorisch, wie auch der Blick in unser südliches Nachbarland zeigt. So kennt Italien seit langem eines der weltweit strengsten Gesetze zur Tabakwerbung. Dennoch raucht dort jeder dritte 16-Jährige regelmässig. In der Schweiz ist dieser Anteil nur etwa halb so hoch.
Fakt ist: Eine Einschränkung der Tabakwerbung wird keine rauchfreie Jugend hervorbringen. Vielmehr richten Werbeverbote grossen wirtschaftlichen Schaden an. Wird die Initiative angenommen, leiden insbesondere Betriebe und Kleingewerbler wie Kioske oder Tankstellenshops.
Genauso betroffen sind Kultur und Medien. Denn Kulturveranstaltungen sowie Medienprodukte sind auf den Verkauf von Werbeflächen angewiesen. Ohne Werbung und Verkauf wird es für viele KMU, Kulturveranstaltungen wie Open Airs und die Schweizer Medien schwierig.
Neues Tabakproduktegesetz garantiert griffigen Jugendschutz
Das neue Tabakproduktegesetz hingegen ist ein profundes Mittel, um dem Jugendschutz angemessen Rechnung zu tragen. Es stellt den indirekten Gegenvorschlag zur extremen Initiative dar und enthält zielgerichtete Bestimmungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
In einigen zentralen Punkten geht es sogar weiter als die Initiative. So verbietet das Tabakproduktegesetz die Abgabe von Zigarettengratismustern sowie die Werbung in Kinos, in Trams oder an Sportveranstaltungen komplett – und nicht nur dann, wenn Jugendliche erreicht werden. Zudem sieht es ein Verkaufsverbot an Minderjährige vor.
Trotz der griffigen und zielgerichteten Massnahmen im neuen Tabakproduktegesetz bestehen die Initiantinnen und Initianten darauf, dass über ihr extremes Volksbegehren abgestimmt wird. Das ist reine Zwängerei.
Denn mit dem neuen Tabakproduktegesetz ist das Parlament ihren Forderungen gefolgt und hat den Jugendschutz griffig und sinnvoll verschärft. Das neue Tabakproduktegesetz tritt unabhängig vom Abstimmungsresultat in Kraft. Deshalb können auch jene, die dem Jugendschutz absolute Priorität einräumen, die Initiative mit gutem Gewissen ablehnen.
Zum Autor: Philipp Kutter ist seit 2018 Zürcher Nationalrat für die Mitte und Kommunikationsberater. Er lebt in Wädenswil ZH mit seiner Frau und seinen zwei Kindern.