Amazon haftet laut EuGH-Generalanwalt nicht für Markenverstoss in Partnerwerbung
Der Onlinehändler Amazon haftet nach der juristischen Einschätzung des zuständigen EuGH-Generalanwalts nicht für mögliche Markenrechtsverletzungen in Werbeanzeigen von Partnerunternehmen, für die er klar erkennbar nur den Versand übernommen hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Gutachter legt Bewertung vor - Schuhdesigner klagt gegen Onlinehändler.
In diesen Fällen benutze nicht Amazon die Marke, führte der Gutachter nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag in seinen Schlussvorträgen aus. In dem Prozess klagt Schuhdesigner Christian Louboutin gegen Amazon. (Az. C-148/21 u.a)
Louboutin hat sich die rote Sohle seiner Schuhe als Marke schützen lassen und geklagt, weil bei Amazon nach seinen Angaben regelmässig Schuhe mit roter Sohle angeboten würden, die ohne seine Zustimmung in Verkehr gebracht würden. Ein luxemburgisches und ein belgisches Gericht legten dem EuGH in Luxemburg dazu Fragen vor. Sie wollen wissen, wann die Nutzung eines markenverletzenden Zeichens in einer Werbeanzeige dem Betreiber eines Internet-Marktplatzes, der zugleich auch selbst Händler ist, zugerechnet werden kann.
Laut EuGH-Generalanwalt ist in solchen Fällen entscheidend, ob ein «normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer» die in Werbeanzeigen von Drittanbietern auf der Amazon-Plattform eingeblendeten Zeichen als Teil der kommerziellen Kommunikation von Amazon wahrnehmen könnte oder nicht. Das sei schon deshalb nicht der Fall, weil der Amazon-Konzern in Anzeigen stets angebe, ob er Waren selbst verkaufe oder für andere Firmen anbiete und vertreibe.
Die Richter des EuGH sind nicht an die Bewertungen des zuständigen Generalanwalts gebunden, der die juristische Lage zum Abschluss eines Verfahrens in einer Art Gutachten noch einmal aufbereitet. Allerdings folgen sie dessen Einschätzungen in der Regel. Die Entscheidung selbst wird erst später verkündet.