Anti-Terror-Gesetz: Kritik an Arthur Honeggers Bundesrats-Interview
Karin Keller-Sutter verteidigt im «10 vor 10»-Interview das Anti-Terror-Gesetz. In der Kritik steht danach auch Moderator Arthur Honegger. Der verteidigt sich.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Anti-Terror-Gesetz ist höchst umstritten, insbesondere die Definition von Terrorismus.
- Karin Keller-Sutter stellte sich den Frage von SRF-Journalist Arthur Honegger.
- Dieser unterbricht sie aber oft, um Nachfragen zu stellen. Das sorgt für Kritik.
Das Anti-Terror-Gesetz gehört wahrscheinlich zu den umstrittensten Vorlage, über die am 13. Juni abgestimmt wird. Justizministerin Karin Keller-Sutter hat den Auftrag, diese zu verteidigen und die Bevölkerung vom Gesetz zu überzeugen.
Das gestaltet sich zum Teil aber schwierig, denn Skeptikerinnen und Skeptiker stellen legitime Fragen in den Raum. Zum Beispiel, dass mit der Terrorismus-Definition jede und jeder von den Behörden verdächtigt werden könnte.
Gestern interviewte SRF Karin Keller-Sutter im Anschluss an ihre Medienkonferenz zum Gesetz. Das Gespräch mit Journalist Arthur Honegger wurde in der Sendung «10 vor 10» ausgestrahlt – und erntete Kritik. Diese lässt der SRF-Promi nicht auf sich sitzen. Doch was ist passiert?
Hat Arthur Honegger zurecht unterbrochen?
Zuschauer werfen dem Journalisten vor, die Bundesrätin nicht ausreden zu lassen. Tatsächlich wird Keller-Sutter mehrmals unterbrochen, Honegger hakt oft nach und will Präzisierungen von der Justizministerin erhalten.
Zum Beispiel lasse das Anti-Terror-Gesetz offen, wer alles als «terroristischer Gefährder» gelte, so Honegger. Keller-Sutter verneint: «Das basiert auf der Terror-Definition, die wir in unserem Recht schon haben», und verweist auf das Nachrichtendienstgesetz (NDG).
Als sie aber erklären möchte, was diese Definition beinhaltet, fällt ihr der Journalist ins Wort. «Das stimmt aber nicht ganz», sagt er. Die Definition im NDG beinhalte noch mehr Details. Doch damit nicht genug.
Anti-Terror-Gesetz: Punk-Bands auch betroffen?
Terroristische Aktivitäten wären gemäss der FDP-Magistratin «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung». Diese könne eine Person mit «Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken» verwirklichen oder begünstigen. Honegger fragt frech: «Das könnte doch auf so manche Punk-Band zutreffen, oder nicht?»
Nein, so einfach sei das nicht, schüttelt seine Gesprächspartnerin den Kopf. Die Polizei müsse «konkrete und aktuelle Anhaltspunkte haben, dass jemand ein Gefährder» sei.
Auch bei ihren anderen Antworten wird Keller-Sutter unterbrochen. Honegger verteidigt die vielen Unterbrüche später auf Twitter: «Kritische Interviews zu aktuellen politischen Fragen gehören zum Journalismus», schreibt er.
Zudem könne man Gäste nicht bei jeder Frage aussprechen lassen: «Sonst redet nur der Gast, und für Verlautbarungen sind wir nicht da.»