Bund bietet Kantonen bei Verhüllungsverbot Hilfe an
Angenommene Volksinitiativen haben in der Schweiz immer Verfassungsänderungen zur Folge. Diese können jedoch nicht unmittelbar angewendet, sondern müssen zuerst auf Gesetzesstufe umgesetzt werden, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Dienstag mitteilte. Dies könnte in Form eines Mustergesetzes geschehen.
Weil die Kantone für die Nutzung des öffentlichen Raums zuständig sind, liege es primär auch an ihnen, das Verhüllungsverbot in ihren jeweiligen Gesetzen zu konkretisieren. Das muss gemäss der Initiative innerhalb von zwei Jahren geschehen. Falls sich die Kantone dabei eine «materielle Koordination» wünschten, dann biete ihnen das BJ bei diesem Prozess seine Unterstützung an.
Der Bundesrat selber dürfe ohne verfassungsmässige Grundlage nicht selber ein Bundesgesetz für ein Verhüllungsverbot im gesamten öffentlichen Raum erlassen. Ob es ein solches zum Beispiel für den öffentlichen Verkehr brauche, werde zur Zeit im BJ geprüft.