Mit der BVG-Reform soll die Finanzierung der 2. Säule gestärkt werden. Abgestimmt wird am 22. September 2024. Die wichtigsten Informationen zur Vorlage.
BVG-Reform Abstimmung
Im September stimmt die Schweiz über die BVG-Reform ab. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz stimmt am 22. September 2024 über die BVG-Reform ab.
  • Mit der Vorlage soll die Situation der beruflichen Vorsorge verbessert werden.
  • Der Umwandlungssatz würde gesenkt werden und Ausgleichsmassnahmen ergriffen.
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Am 17. März 2023 wurde vom Parlament die «Reform der beruflichen Vorsorge», kurz BVG-Reform, verabschiedet. Gegen das Vorhaben wurde das Referendum ergriffen, weshalb es zur Abstimmung am 22. September 2024 kommt.

Berufliche Vorsorge in Schieflage

Die Schweizer Altersvorsorge beruht auf drei Säulen: die staatliche Vorsorge (AHV), die berufliche Vorsorge (BVG) und die private Vorsorge. In der Abstimmung im September geht es um die berufliche Vorsorge. Denn diese steht gemäss Angaben des Bundes unter Druck – die Reform soll für Entlastung sorgen.

BVG-Reform 2. Säule
Die BVG-Reform betrifft die berufliche Vorsorge, also die 2. Säule. (Symbolbild) - keystone

Aktuell seien die Renten nicht genügend finanziert: Der Prozentsatz, welcher vorgibt, wie das angesparte Altersguthaben in die Rente umgerechnet wird, sei zu hoch angesetzt. Grund dafür seien zu tiefe Erträge und die steigende Lebenserwartung.

Diejenigen Pensionskassen, «die nur das gesetzliche Minimum anbieten oder wenig mehr», werden momentan mit den Altersguthaben der Erwerbstätigen querfinanziert. Dadurch werden künftige Renten geschmälert. Ausserdem widerspreche dieser Umstand dem Prinzip der 2. Säule, welches besagt, dass alle Personen für die eigene Rente sparen.

BVG-Reform soll Personen mit tiefen Einkommen besser absichern

Die BVG-Reform betreffe laut Bund vorwiegend die Pensionskassen derjenigen Personen, welche nur die gesetzlichen Mindestleistungen oder wenig mehr anbieten. Die meisten Arbeitnehmenden haben Stand heute bereits eine berufliche Vorsorge, welche über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht.

BVG-Reform Arbeitnehmende Minimum
Die Reform soll hauptsächlich Arbeitnehmende betreffen, welche nicht oder kaum über dem gesetzlichen Minimum abgesichert sind. (Symbolbild) - keystone

Betroffene und ihre Arbeitgebenden müssten bei einem Ja potenziell höhere Sparbeiträge als bisher bezahlen. Zudem müssten alle Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden einen Teil des Rentenzuschlags für die Übergangsgeneration finanzieren. Wer bereits eine Rente bezieht, ist von der BVG-Reform nicht betroffen.

Ausgleichsmassnahmen für tieferen Umwandlungssatz

Sollte die BVG-Reform angenommen werden, würde der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Der Prozentsatz bestimmt, wie hoch die Rente ausfällt: Bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken erhält man heute jährlich 6800 Franken, nach der Senkung des Umsatzes wären es noch 6000 Franken.

Um eine Kürzung der Renten zu verhindern, wurden verschiedene Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Eine Massnahme ist es, den versicherten Lohn in der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu erhöhen. Heute werden vom Lohn 25'725 Franken abgezogen, der sogenannte Koordinationsabzug, und der restliche Betrag versichert.

Neu sollen 20 Prozent des AHV-Lohns abgezogen werden, was insbesondere bei tiefen Einkommen einen kleineren Teil des Lohns ausmacht. Somit könnte mehr Geld im Altersguthaben angespart werden. Es müssten aber auch für einen grösseren Teil des Lohns Beiträge bezahlt werden.

BVG-Reform Koordinationsabzug
Insbesondere Menschen mit tiefem Einkommen könnten mit dem angepassten BVG-Koordinationsabzug mehr sparen – müssten dafür aber auch mehr Beiträge einzahlen. (Symbolbild) - keystone

Die zweite Ausgleichsmassnahme sieht für die Übergangsgeneration einen Rentenzuschlag vor. Bei Personen, welche innerhalb von 15 Jahren pensioniert werden, kann das höhere Altersguthaben den tieferen Umwandlungssatz nicht ausgleichen. Die Höhe des Zuschlags wäre vom Geburtsjahr und dem angesparten Guthaben abhängig, soll aber maximal 200 Franken pro Monat ausmachen.

Geringverdienende sollen besser abgesichert werden

Die BVG-Reform will nebst der Finanzierung ein weiteres Problem angehen: Momentan sind nur Personen versichert, welche mehr als 22'050 Franken jährlich verdienen. Dadurch haben viele Geringverdienende später keine oder nur eine kleine Rente.

Betroffene eines geringen Einkommens sind vorwiegend Frauen. Sie arbeiten häufig Teilzeit und bei mehreren Arbeitgebenden mit kleinen Pensen angestellt. Ausserdem arbeiten Frauen überdurchschnittlich oft in Tieflohn-Branchen. Die Pensionskassenrente fällt gemäss Bund im Schnitt fast 50 Prozent tiefer aus als die der Männer.

BVG-Rente zusätzliche Personen
Rund 70'000 Personen könnten laut Schätzungen neu von einer BVG-Rente profitieren. (Symbolbild) - keystone

Um die Situation für Betroffene zu verbessern, sollen Personen bereits ab einem Einkommen von 19'845 Franken Zugang zur Pensionskasse erhalten. Dadurch könnten laut Schätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen 70'000 zusätzliche Personen in der 2. Säule versichert werden.

Tiefere Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende

Mit der BVG-Reform würden auch die minimalen Sparbeiträge angepasst, welche monatlich in die 2. Säule einbezahlt werden. Diese werden sowohl von Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebenden einbezahlt – mindestens 50 Prozent müssen die Arbeitgebenden decken. Der Prozentsatz, welcher zu zahlen ist, steigt mit zunehmenden Alter.

Aktuell zahlen 25-34-jährige 7 Prozent, 35-44-jährige 10 Prozent, 45-54-jährige 15 Prozent und 55-65-jährige 18 Prozent ein. Mit der Reform würden 25-44-jährige 9 Prozent und 45-65-jährige 14 Prozent einzahlen. Damit müsste die jüngste Altersgruppe neu mehr als vorher einzahlen, Ältere dagegen weniger. Dies soll insbesondere die Situation auf dem Arbeitsmarkt für die ältere Altersgruppe verbessern.

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