BVG-Reform: Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Das Wichtigste in Kürze
- Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament sagen Ja zur BVG-Reform.
- Mit der Reform werden künftig mehr Personen eine Rente erhalten, so Baume-Schneider.
- Auch werde die Situation für Ältere auf dem Arbeitsmarkt verbessert.
Die BVG-Reform kommt am 22. September 2024 zur Abstimmung. In der Vorlage geht es um die Pensionskasse, der Umwandlungssatz soll gesenkt werden, im Gegenzug wurden verschiedene Ausgleichsmassnahmen beschlossen.
Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament stimmen der Reform zu. Im Nationalrat gab es ein Ergebnis von 113 Ja- zu 69 Nein-Stimmen bei 15 Enthaltungen. Im Ständerat sagten 29 Personen Ja zur Vorlage, 8 Personen lehnten sie ab, 5 enthielten sich.
BVG-Reform soll mehr Personen eine zweite Rente ermöglichen
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider informierte an einer Medienkonferenz am 24. Juni 2024 über die Abstimmung zur BVG-Reform und erläuterte die Gründe für ein Ja: «Heute arbeiten viele Menschen Teilzeit oder sie arbeiten für mehrere Arbeitgeber. Diese Personen, häufig Frauen, beziehen oft Löhne, die nicht versichert sind.»
Die Folge davon: Diese Personen erhalten im Alter nur eine AHV-Rente und keine Rente aus der 2. Säule, so Baume-Schneider. «Damit mehr Personen eine zweite Rente erhalten, wird mit der Reform diese Eintrittsschwelle gesenkt», erklärte die Innenministerin. So werden rund 70'000 zusätzliche Personen in der beruflichen Vorsorge versichert.
Ein weiteres Ziel der Reform sei es, die Situation von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Mit der Reform werden die Unterschiede zwischen den Lohnabgaben von älteren und jüngeren Arbeitnehmenden verkleinert, so Baume-Schneider.
Die BVG-Reform «sorgt für eine solidere finanzielle Basis der Pensionskassen, welche nur die gesetzlichen Mindestleistungen oder wenig mehr anbieten». Die Anpassung des Umwandlungssatzes sei, hinsichtlich der längeren Lebenserwartung, längst überfällig, hält Baume-Schneider fest.