Das Wichtigste in Kürze
- Am 22. September wurde über die BVG-Reform abgestimmt. Betroffen war die 2. Säule.
- Der Umwandlungssatz sollte gesenkt und verschiedene Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden.
- Die Vorlage wurde mit 67 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Die «Reform der beruflichen Vorsorge» oder BVG-Reform wurde im März 2023 vom Parlament erarbeitet. Da das Referendum ergriffen wurde, stimmte die Schweiz am 22. September über die Vorlage ab.
Das Volk lehnte die Vorlage mit 67 Prozent Nein-Stimmen ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 45 Prozent.
Was ändert sich, wenn die BVG-Reform angenommen wird?
Wird die Pensionskassen-Reform angenommen, würde der Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt. Dieser bestimmt, wie viel des Altersguthabens jährlich ausbezahlt wird. Neu würde zudem 80 Prozent des Lohns in der Pensionskasse versichert. Bisher wurden vom Lohn 25'725 Franken abgezogen – der Koordinationsabzug – und der restliche Betrag versichert.
Für Übergangsgenerationen, welche in den nächsten 15 Jahren pensioniert werden, gäbe es einen Rentenzuschlag von maximal 200 Franken pro Monat. Dies, weil die beschlossenen Ausgleichsmassnahmen den niedrigeren Umwandlungssatz in der kurzen Zeit bis zur Pension nicht ausgleichen können. Ebenfalls würden die Prozentsätze der Lohnbeiträge angepasst, sodass 25-34-Jährige neu etwas mehr und die restlichen Personen etwas weniger zahlen müssten.
Was sich genau im Detail verändern würde und was sich mit der Reform verbessern soll, kann hier gelesen werden.
Das sagen Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament unterstützen die BVG-Reform. Im Nationalrat wurde das Anliegen mit 133 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen. Im Ständerat sagten 29 Personen Ja, 8 Nein und 5 Personen enthielten sich.
Eine Reform der Pensionskasse sei, hinsichtlich der längeren Lebenserwartung, längst überfällig, erklärte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an einer Medienkonferenz. Von der BVG-Reform profitieren, laut ihr, insbesondere Teilzeit-Arbeitende: Rund 70'000 zusätzliche Personen werden neu in die Pensionskasse aufgenommen und erhalten damit eine zweite Rente. Ausserdem steigere sie die Chancen von Älteren auf dem Arbeitsmarkt.
Weitere Informationen zur Haltung des Bundesrats kannst du hier lesen.
Die Argumente des Ja-Lagers
Ähnlich klingt es von den Befürwortenden der BVG-Reform. Laut ihnen profitieren besonders Frauen, da diese häufig Teilzeit oder in Berufen mit wenig Lohn arbeiten. Ausserdem werde mit der Vorlage mehr Gerechtigkeit für Junge und kommende Generationen geschaffen: «Die unfaire Umverteilung von den Erträgen der arbeitenden Versicherten zu den Renten von Neupensionierten wird per sofort reduziert.»
Anlässlich einer Medienkonferenz der Frauenallianz für ein Ja wurden auch die Vorteile für ältere Arbeitnehmende genannt. Durch die tieferen Lohnbeiträge werden deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt gesteigert. «Die Vorlage stärkt ältere Angestellte auf dem Arbeitsmarkt», meinte SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr.
Hier findest du weitere Argumente für ein Ja.
Argumente für ein Nein
Für Gegnerinnen und Gegner der Pensionskassen-Reform ist dagegen klar, dass es sich um eine Mogelpackung handelt. Laut ihnen führe ein Ja zu tieferen Renten und steigenden Beiträgen. Darunter leide besonders die ältere Generation, welche Renteneinbussen zu befürchten habe.
Ausserdem verbessere die BVG-Reform die Situation von Frauen überhaupt nicht. Im Gegenteil: «Probleme werden nicht gelöst und vielen drohen tiefere Renten», sagte SGB-Rentenspezialistin Gabriela Medici anlässlich einer Medienkonferenz. Laut dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund komme die Reform zum falschen Zeitpunkt, denn «die Pensionskassen schwimmen im Geld».
Die vollständigen Argumente des Nein-Lagers können hier gelesen werden.