Klimaschutz-Gesetz: Die Abstimmungsvorlage im Detail

Im Juni entschied die Schweizer Stimmbevölkerung über das Klimaschutz-Gesetz. Durch das Ja zur Abstimmungsvorlage muss das Land klimaneutral werden.

Stromzähler Klimaschutz-Gesetz
Das Klimaschutz-Gesetz sieht teils spezifische Massnahmen zum Schaffen einer klimaneutralen Schweiz vor. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Klimaschutz-Gesetz will den Umstieg auf klimafreundliche Technologien vorantreiben.
  • Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden.

Am 18. Juni entschied die Stimmbevölkerung über das neue «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit». Abgekürzt wird es auch Klimaschutz-Gesetz, Klima-Gesetz oder Klima- und Innovationsgesetz genannt. Es handelt sich um einen vom Parlament erarbeiteten indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative.

Welches Ziel hat das Klimaschutz-Gesetz?

Ziel der Abstimmungsvorlage ist es, die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden zu lassen. Ein Land ist klimaneutral, wenn es gleich viel Kohlenstoff aus der Atmosphäre bindet, wie es selbst als Emissionen ausstösst. Entsprechend soll der Verbrauch fossiler Brennstoffe nicht verboten werden, aber weit möglichst reduziert werden. Davon soll die Umwelt und das Klima, aber auch die Bevölkerung und Wirtschaft profitieren.

Um diese Verminderungsziele zu erreichen, wurden in verschiedenen Sektoren entsprechende Richtwerte definiert. Auch würde der Finanzplatz Schweiz durch Vereinbarungen mit dem Bund verpflichtet, «seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten».

Was passiert bei einem Ja?

Mit einem Budget von 3,2 Milliarden Franken sollen mehrere Massnahmen die Klimaneutralität realistisch machen: Der Umstieg von Elektro-, Öl- und Gasheizungen zu klimafreundlicheren Alternativen soll subventioniert werden. Auch wäre der Bund verpflichtet, Innovationen zu fördern, die den Ausstoss von Treibhausgasen verringern.

Heizung
Der Wechsel von Elektro-, Öl- und Gasheizungen zu klimafreundlicheren Alternativen würde mit einem Ja zum Klimaschutz-Gesetz subventioniert werden. - keystone

Das Klimaschutz-Gesetz sieht keine neuen Steuern oder Abgaben vor – weder für Wirtschaftsakteure noch für Privatpersonen. Die Massnahmen werden aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert und sind befristet. Sie enthält auch keine Verbote für fossile Energieträger.

Zusätzlich werden Bund und Kantone verpflichtet, sich für den Schutz vor den Folgen des Klimawandels einzusetzen. Sie sollen Massnahmen gegen Erdrutsche, Trockenperioden und andere einschneidende Umweltphänomene ergreifen.

Windpark Griessee
Der Windpark am Griessee im Wallis. - keystone

Das Gesetz legt in vielerlei Hinsicht die Rahmenbedingungen für das Ermöglichen einer klimaneutralen Schweiz bis im Jahr 2050. Doch die demokratische Mitsprache sei auch weiterhin wichtig: Weitere Massnahmen zum Erreichen dieses Ziels werden nicht konkret formuliert. Stattdessen sollen diese in separaten Gesetzen geregelt werden, um sich dem Verlauf des Klimawandels anzupassen und weiterhin Referenden zu ermöglichen.

Was passiert bei einem Nein?

Ein Nein hätte zur Folge, dass die Gletscher-Initiative zur Abstimmung kommen könnte. Diese wurde 2019 eingereicht und ging dem Parlament zu weit. Entsprechend hat die Umweltkommission des Nationalrates (Urek-N) mit dem Klimaschutz-Gesetz einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Die SVP ergriff dagegen das Referendum.

Gletscher Initiative Klimaschutz-Gesetz
Das Klimaschutz-Gesetz und die Gletscher-Initiative wurden beide im Hinblick auf die Klimaerwärmung erarbeitet. (Symbolbild) - keystone

Die Gletscher-Initiative wollte die Ziele aus dem Übereinkommen von Paris in der Bundesverfassung verankern. In dem Abkommen verpflichteten sich 195 Vertragsparteien, darunter auch Deutschland und die Europäische Union, zur Verringerung ihres Ausstosses von Treibhausgasen.

Abstimmungsresultat

Das Klimaschutz-Gesetz wurde am 18. Juni 2023 mit 59,1 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 42 Prozent.

Kommentare

User #4479 (nicht angemeldet)

Unsere Luft besteht aus 78% Stickstoff, 21% Sauerstoff, 0.93 % Argon, 0.03% weitere Spuren- und Edelgase und 0.04% sind CO2! Von diesen 0.04% CO2 sind 96% natürlichen Ursprungs (!) und lediglich 4% menschengemacht, also 0,0016%! Der Anteil der Schweiz am weltweiten "menschengemachten" CO2 Ausstoss beträgt ca. 0.25% also beeinflusst die Schweiz den CO2 Anteil weltweit um gerade mal 0.000004%! Und nun erkläre mir doch bitte einer, was dieses "Gesetz" daran ändert und wieviel "kühler" es dann hier wird!

User #1717 (nicht angemeldet)

Also: Ein NEIN am 18. Juni

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