Klimaschutz-Gesetz: Die Empfehlung des Bundesrats zur Abstimmung
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zum Klimaschutz-Gesetz.
- Sie wollen damit einen einfacheren Umstieg auf erneuerbare Energien gewährleisten.
- Auch wollen sie die Schweiz weniger abhängig von fossilen Energieträgern machen.
Am 18. Juni 2023 wird die Schweizer Bevölkerung über das Klimaschutz-Gesetz abstimmen. Dieses verankert Massnahmen im Gesetz, die eine klimaneutrale Schweiz bis 2050 möglich machen.
Deutliches Ja zum Klimaschutz-Gesetz im Parlament
Bundesrat und Parlament stehen hinter der Vorlage – sie wurde als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative erarbeitet. Der Nationalrat stimmte dem neuen Klimaschutz-Gesetz mit 139 Ja- zu 51 Nein-Stimmen zu. Es gab zwei Enthaltungen. 38 Ständeräte waren dafür, vier dagegen, drei enthielten sich.
Eigenversorgung ohne fossile Energieträger
Ein zentrales Argument für die Ja-Empfehlung sieht SVP-Bundesrat Albert Rösti in der Ressourcen-Versorgung. «Fossile Energien belasten das Klima und sind nicht unendlich verfügbar», erklärt der Berner Oberlände an einer Pressekonferenz zur Abstimmungsvorlage.
Einerseits betont er, dass man mit einem Umstieg auf erneuerbare Energien die Umwelt und das Klima schützen würde. Andererseits ist für den Bundesrat die Abkehr von fossilen Energieträgern auch wichtig für eine langfristig sichere Energieversorgung. Da die Schweiz keine eigenen Erdöl- und Erdgasquellen hat, würde man so auch die Unabhängigkeit des Landes stärken. Man sei derzeit noch immer zu grossen Teilen auf Importe angewiesen.
Anreize für klimafreundliche Technologien
Die finanzielle Unterstützung, welche das Klimaschutz-Gesetz vorsieht, setzt für den Bundesrat die richtigen Anreize um, eine klimaneutrale Schweiz zu ermöglichen. Sowohl die Unterstützung beim Umstieg auf klimafreundliche Technologie sowie die Subventionen für deren Entwicklung seien sinnvoll.
Keine Verbote und keine neuen Steuern
Es fallen dafür keine zusätzlichen Abgaben oder Steuern an, das betont auch Umweltminister Rösti: «Die Fördermassnahmen werden aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert.» Verzichtet wird auch auf jegliche Verbote.
Da das Klima-Gesetz in vielen Bereichen nur Rahmenbedingungen vorsieht, müssten noch weitere Gesetze entwickelt werden, um dessen Ziel zu erreichen. Bundesrat und Parlament heben hierbei hervor: Das Volk behält weiterhin das letzte Wort. Gegen zusätzliche gesetzlich verankerte Massnahmen zum Klimaschutz könne das Referendum erhoben werden.