Ständeratskommission will Tabakwerbeverbot abschwächen
Eine Ständeratskommission setzt sich aktuell für ein lockereres Tabakwerbeverbot ein. Dabei soll die Abschwächung nur Werbung für Erwachsene betreffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ständeratskommission will das Tabakwerbeverbot abschwächen.
- Das Tabak-Werbeverbot soll dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen.
- Die Kommission will Werbung, die sich an Erwachsene richtet, weiterhin erlauben.
Im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften, die sich hauptsächlich an Erwachsene richten, soll Tabakwerbung erlaubt bleiben. Das fordert die zuständige Ständeratskommission. Sie will eine entsprechende Vorlage des Bundesrats anpassen.
In der Schweiz soll voraussichtlich ab dem Jahr 2026 ein Tabak- und E-Zigaretten-Werbeverbot in gedruckten Medien gelten. Dies dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Rauchen dienen. Das will der Bundesrat. Er will darüber hinaus der Tabakindustrie das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen verbieten, zu denen Minderjährige Zugang haben.
Keine Werbung, die Minderjährige erreicht
Mit diesen Massnahmen will die Landesregierung die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umsetzen. Die Initiative wurde von Volk und Ständen im Februar 2022 angenommen. Diese verlangt ein Verbot jeglicher Tabakwerbung dort, wo sie Minderjährige erreicht. Eine Botschaft zur Änderung des Tabakproduktegesetzes geht nun an das Parlament.
In der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) kamen nicht alle Vorschläge des Bundesrats gut an. Sie beschloss mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Werbung im Innenteil von Presseerzeugnissen erlaubt bleiben soll. Aber nur bei solchen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Volksinitiative soll mit «mit Augenmass» umgesetzt werden
Auch Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten soll möglich bleiben, sofern diese für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist. Analog regeln möchte die Kommission auch das Sponsoring von Veranstaltungen. Zudem soll die Meldepflicht für Werbeausgaben der Tabakbranche aus der Vorlage gestrichen werden.
Ihre Entscheide begründet die Kommissionsmehrheit damit, dass die Volksinitiative «mit Augenmass» umgesetzt werden müsse. Die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes solle nicht über die Forderungen der Initiative hinausgehen.
Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat seine Ideen zur Umsetzung der Volksinitiative in eine Vernehmlassung geschickt. Dort stiessen sie bei der Werbewirtschaft und bei der Tabakindustrie auf harsche Kritik. Besonders abgelehnt wurde der Vorschlag, der Tabakindustrie eine Meldepflicht von Werbeausgaben, Verkaufsförderung und Sponsoring aufzuerlegen.
Die Vorlage wird in der Herbstsession im Ständerat beraten.