Ständeratskommission will Verhüllungsverbot in Kantonen umsetzen
Das Gesicht darf künftig nicht mehr in der Öffentlichkeit verhüllt werden. Den Verfassungsartikel will die Ständeratskommission auf kantonaler Ebene umsetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ständeratskommission will das Verhüllungsverbot in den Kantonen umsetzen.
- Das Bundesgesetz wurde in der Gesamtabstimmung abgelehnt.
- Der Entscheid fiel denkbar knapp aus.
In der Schweiz soll es künftig verboten sein, in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Die zuständige Ständeratskommission will den neuen Verfassungsartikel aber nicht auf nationaler, sondern auf kantonaler Ebene umsetzen.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat das vom Bundesrat erarbeitete Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot in der Gesamtabstimmung abgelehnt.
Dies teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Der Entscheid fiel denkbar knapp – mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid von Präsident Mathias Zopfi (Grüne/GL).
Nun ist der Ständerat am Zug, der sich in der Frühjahrssession mit der Vorlage befasst. Im März 2021 hatten Volk und Stände die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» gutgeheissen. Lanciert worden war sie wie das schon früher angenommene Minarett-Verbot vom Egerkinger Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO).