SVP nimmt erneut das Asylwesen ins Visier

Elisa Jeanneret
Elisa Jeanneret

Bern,

Die SVP will Asylanträge nicht mehr in der Schweiz behandeln, sondern im Ausland. Das ist aber nicht die einzige beabsichtigte Änderung des Asylgesetzes.

Bundesasylzentrum SVP
Schülerinnen und Schüler im Bundesasylzentrum in Basel. Mit einer Motion will die SVP, dass sich Asylsuchende nur noch im Ausland aufhalten, bis ihr Gesuch bearbeitet wird. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SVP will in der Herbstsession des Parlaments vier Motionen zum Asylrecht einreichen.
  • Zum einen will die Fraktion den Rechtsschutz von Asylsuchenden schwächen.
  • Zudem sollen kriminelle Geflüchtete oder Asylbeantragende ausgeschafft werden.

Der Kern der SVP-Politik ist nicht die Landwirtschaft oder die Familie. Es ist die Einwanderungs- und Asylpolitik. Von den sieben letzten Volksinitiativen der SVP seit 2007 drehten sich vier um Zuwanderung und «Ausländer». Nun nimmt die Fraktion unter anderem «illeagle» Flüchtlingshelfer ins Visier.

Für die Herbstsession hat die Rechtspartei vier Motionen parat, welche härtere Regeln für Asylbewerbende zur Folge hätten. Einerseits will die SVP die Asylanträge nicht mehr in der Schweiz behandeln. Die Bewerbenden sollen sich in einem anderen Land in Zentren aufhalten, bis der Antrag abgelehnt oder angenommen würde.

Asylzentrum Balerna
Bewohnende des temporären Asylzentrums «Pasture» in Balerna TI. - Keystone

Die Partei macht darauf aufmerksam, dass dieser Vorschlag einem Plan der dänischen Regierung ähnelt. Die Schweiz würde demnach ein Drittland bezahlen, um sich um die Asylbewerbenden zu kümmern. Das würde laut SVP zu Kosteneinsparungen führen.

Dänemark hat Anfang Juni das entsprechende Gesetz unter Dach und Fach gebracht. Bisher fehlt noch ein Staat, der sich zur Verfügung stellen würde. Es wurden laut den Behörden lediglich afrikanische Länder angefragt.

Rechtsvertretung eingeschränkt

Andererseits aber sollen drei andere Motionen zusätzliche Hürden im Asylrecht einbauen. Eine fordert, dass den Antragsstellenden ein «Gratisanwalt» nur für die erste Prozedur und den ersten Rekurs kostenlos gewährt wird. Aber auch einzig, sofern das erste Verfahren nicht «zum Scheitern verurteilt ist».

Asylgesetz svp
Gegen die Revision des Asylgesetzes in 2016 ergriff die SVP das Referendum. Die Vorlage wurde dennoch angenommen. - Keystone

Gemäss schweizerischem Asylgesetz haben Asylsuchende das Recht, von einer behördenunabhängigen Organisation rechtlich beraten und vertreten zu werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) beauftragt die Stellen und Leistungserbringenden.

Ziel ist, die Asylbeantragenden über das Verfahren zu informieren und einen Rechtsschutz zu garantieren. Demnach müssen sie die Kosten für ihre Beratung und Vertretung nicht tragen.

SVP will Strafe auf Helfende von delinquenten Asylbewerbenden erweitern

Die dritte Motion der SVP will Helferinnen und Helfer von delinquenten Asylsuchenden bestrafen. Die Helfenden sollen die gleichen Strafen erhalten, wie solche, die gegen das Ausländergesetz verstossen. Wer eine rechtswidrige Ein- oder Ausreise sowie einen rechtswidrigen Aufenthalt fördert, kann im besten Falle eine Geldbusse bezahlen.

Im schlimmsten Falle kann aber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren mit einer Geldstrafe verhängt werden. Die SVP will nun, dass dies auch in Fällen der Vermeidung eines Strafverfahrens gilt. Oder, wenn ein rechtmässiges Urteil ignoriert wird, weswegen die asylsuchende Person kriminell wäre.

Durchsetzungsinitiative SVP 2016
Nach der Ausschaffungsinitiative in 2011, die angenommen wurde, stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung 2016 über die Durchsetzungsinitiative ab. Die SVP erachtete die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative als ungenügend, konnte die Schweizerinnen und Schweizer jedoch nicht von der Vorlage überzeugen. - Keystone

Zu guter Letzt möchte die Fraktion ein altes, aber in ihren Augen ungelöstes Problem in Angriff nehmen: Kriminelle Ausländer, die aus der Schweiz ausgeschafft werden sollen. Sollte eine asylsuchende, geflüchtete oder vorläufig aufgenommene Person eine von 60 Straftaten begehen, verliere sie «jeglichen Schutz der Schweiz».

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