Der Kanton Aargau kann aus rechtlichen Gründen keine Registrierungspflicht für Hauskatzen einführen.
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Der Kanton Aargau kann keine Pflicht zur Registrierung von Hauskatzen einführen. - sda
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Der Kanton Aargau kann aus rechtlichen Gründen keine Pflicht zur Registrierung von Hauskatzen einführen. Das macht der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu einer Motion von Mitgliedern aller sechs im Parlament vertretenen Parteien klar. Der Bund habe eine Chip-Pflicht für Katzen abgelehnt.

Man sei der Ansicht, dass die Einführung einer Registrierungspflicht nur dann eine gewünschte Wirkung erzeuge, wenn diese auf nationaler Ebene verordnet werde und in der Folge der Tierbestand an Hauskatzen deutlich sinke. Dies schrieb der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu einer Motion aus den Reihen der Grünen, SP, Mitte, FDP, SVP, EVP und GLP.

«Nur dies bietet Gewähr, dass der durch umherstreifende Katzen verursachte Verlust an Wildtieren wie Blindschleichen, Eidechsen oder Vögeln nachhaltig verringert wird», hielt der Regierungsrat fest: «Die Einführung einer Registrierungspflicht auf kantonaler Ebene ist somit weder rechtlich realisierbar noch effektiv und effizient.»

Die Einführung einer sich auf die Tierseuchengesetzgebung stützende kantonale Registrierungspflicht für Katzen sei nicht realisierbar. Das eidgenössische Tierschutzgesetz enthalte keine Registrierungspflicht für Katzen.

Qualifiziertes Schweigen des Gesetzgebers

Die Kantone dürften nicht sämtliche Massnahmen treffen, auf die der Bund im Gesetz und den Ausführungsverordnungen verzichtet habe. Man spricht dabei laut Regierungsrat von «sogenanntem qualifiziertem Schweigen des Gesetzgebers».

Im Kanton Aargau gibt es schätzungsweise 140'000 Katzen. Ein nicht näher bezifferbarer Teil davon sei herrenlos und vermehre sich unkontrolliert, hiess es in der Stellungnahme. Diese Katzen müssten sich ihr Futter selbst beschaffen und stellten damit eine Gefahr für einheimische Beutetiere dar.

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