Rechtsschutz: Sind die Bussen je nach Kanton unterschiedlich hoch?
Im Artikel «Jetzt seid ihr gefragt – stellt uns eure Fragen» wurden Nau-User aufgefordert, Fragen zum Thema Rechtsschutz zu stellen. Hier die erste Antwort.
Das Wichtigste in Kürze
- Normalerweise beantwortet Rechtsanwältin Alina Murano Fragen auf Social Media.
- Die Nau-Leserinnen und -Leser konnten im letzten Artikel ihre Rechtsfragen stellen.
- In den nächsten Wochen werden diese Fragen von Emilia Rechtsschutz beantwortet.
In Artikel «Rechtsschutz: Jetzt seid ihr gefragt – stellt uns eure Fragen» wurden die Nau-Leserinnen und -Leser aufgefordert, ihre dringendsten Rechtsfragen zu stellen. In den nächsten Wochen werden laufend einzelne Fragen aufgenommen und beantwortet.
Busse von 60 Franken – gerechtfertigt?
Hier die erste Antwort zu einer Frage von User #5882. Dieser war überrascht, als er für 6 km/h zu viel auf der Autobahn eine Geldbusse von 60 Franken im Briefkasten vorfand. So stellte er uns die Frage, ob es auf der Autobahn eigentlich nicht tiefere Bussen gebe. Oder ob die Höhe des Betrags sogar kantonal geregelt sei.
Zuallererst: Nein, die Bussen für Geschwindigkeitsübertretungen sind nicht je nach Kanton anders. Diese sind gesamtschweizerisch gleich.
Wenn du 6 km/h zu schnell unterwegs bist, dann ist das eine sogenannte geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung. Und da ist in der Regel das Ordnungsbussenverfahren anwendbar und die genaue Höhe der Busse kann in der Ordnungsbussenverordnung nachgeschlagen werden.
Online-Rechner kalkuliert Geldstrafe
Da gibt es sehr umfassende Anhänge, wo jede einzelne Form von Verkehrsregelmissachtung aufgeschrieben ist und gesagt wird, wofür wie viel bezahlt werden muss. Vieles kann aber oftmals auch ganz einfach über einen Online-Rechner berechnet werden.
So gilt, dass ab 6 km/h zu schnell fahren eine Busse von 60 Franken zu bezahlen ist. Bis 5 km/h zu schnell wäre die Busse nur 20 Franken gewesen.
Daher: Alles richtig gelaufen in dieser Angelegenheit und es lässt sich leider nichts dagegen machen.
***
Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.