Rechtsschutz: Wie lange verliere ich den Ausweis nach Kontrolle?
Feiertage und Alkohol – das passt. Wer sich danach noch ans Steuer setzt, läuft Gefahr, den Ausweis zu verlieren. Doch wie lange bleibt das Billet dann weg?
Das Wichtigste in Kürze
- Alkohol am Steuer: Ab 0,5 Promille droht ein Ausweisverlust.
- Die Polizei stellt die Fahrunfähigkeit durch eine Atemalkoholprobe fest.
Eins, zwei, drei Glühwein an der Weihnachtsfeier. Ah, und da war ja noch ein kleines Glas Wein zum Essen und ein klitzekleiner Digestif zur Verdauung.
Die Festtage sind oftmals alkohollastig und so einige fahren danach mit dem Auto nach Hause. Doch, wie schnell werden die erlaubten 0,5 Promille eigentlich erreicht? Und was, wenn die Polizei mich anhält: Wie lange ist das Billet dann weg?
Wir haben für Sie bei Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten nachgefragt.
Wie viele Glühweine darf ich trinken?
Wie schnell Sie 0,5 Promille erreichen, hängt von Ihrer Grösse ab und davon, was Sie trinken. Zudem baut sich Alkohol nur sehr langsam ab. Pro Stunde sind es nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille.
Wer am Abend also zu viel getrunken hat, ist unter Umständen auch am Morgen danach noch fahrunfähig.
Wie wird die Fahrunfähigkeit festgestellt?
In der Regel reicht der Polizei zur Feststellung der Fahrunfähigkeit eine Atemalkoholprobe.
Dabei wird der Atemalkoholgehalt in Milligramm pro Liter festgestellt. Juristisch gesehen ist mit 0,25 Milligramm pro Liter die erlaubte Grenze von 0,5 Promille erreicht.
0,5 Promille reicht bereits für Busse
Wenn Ihre Atemalkoholprobe einen Wert zwischen 0,5 und 0,79 Promille ergibt, müssen Sie mit einer Verwarnung sowie einer Busse von 600 bis 800 Franken rechnen.
Sofern Sie eine weitere Regel gebrochen habe, wie beispielsweise, wenn Sie zu schnell gefahren sind, dann müssen Sie den Führerausweis für mindestens einen Monat abgeben. Zudem müssen Sie mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Diese hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab.
Ab 0,8 Promille droht Ausweisentzug
Bei einem Wert ab 0,8 Promille müssen Sie den Führerausweisentzug für mindestens drei Monate abgeben. Zudem bekommen Sie eine hohe Busse. Die genaue Höhe hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab sowie davon, wie viel Sie getrunken haben.
Weiter erhalten Sie eine bedingte Geldstrafe und im Wiederholungsfall droht Ihnen eine Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahren. In jedem Fall erfolgt aber einen Eintrag im Strafregister.
So viel braucht es für die Fahreignungsprüfung
Ab 1,6 Promille wird es echt ungemütlich. Zusätzlich zu den Konsequenzen, die ab 0,8 Promille erfolgen müssen Sie eine obligatorische Fahreignungsprüfung machen.
Dabei klärt eine Fachperson ab, ob Sie an einer Alkoholsucht leiden. Sie müssen mehrere Monate eine komplette Abstinenz von Alkohol aufweisen und dies mit Haarproben nachweisen. Den Führerausweis erhalten Sie nur zurück, wenn der Experte grünes Licht gibt.
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Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz entstanden.