Rechtsschutz: Rechnung in den Ferien erhalten und nicht bezahlt?
Nach den Ferien ist oft der Briefkasten voller Mahnungen. Dieser Artikel erklärt die Konsequenzen unbezahlter Rechnungen und wie Rechtsschutz helfen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Was kann passieren, wenn ich eine Rechnung nicht oder zu spät bezahle?
- Muss ich Mahngebühren bezahlen?
- Ab wann kann ich betrieben werden?
Eine Rechnung sollte beglichen sein, wenn sie fällig ist. Doch die Fälligkeit ist nicht immer gleich. Grundsätzlich gilt: Forderungen für Waren oder Dienstleistungen werden sofort fällig.
Wenn eine Rechnungsstellerin oder ein Rechnungssteller jedoch eine Zahlungsfrist einräumt, gilt diese Frist.
Was passiert, wenn ich innert dieser Frist nicht bezahle?
Meist werden vor weiteren rechtlichen Schritten Mahnungen verschickt. Dies ist aber gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Mahnung muss nämlich nicht verschickt werden.
Eine Betreibung kann sofort eingeleitet werden. Auch die Anzahl der Mahnungen ist nicht geregelt, ebenso wenig die Mahnkosten. Folglich sind Mahnkosten nur dann geschuldet, wenn sie in den AGB sind.
Was gefordert werden kann, sind 5 Prozent Verzugszinsen ab Verzug. Also auch, wenn das nicht in den AGB steht. Verzug gilt ab dem Tag, an dem hätte bezahlt werden müssen. Werden mehr als 5 Prozent gefordert, muss dies aber dann wiederum in den AGB geregelt sein.
Die Rechnungsstellerin oder der Rechnungssteller kann nun weitere Mahnungen schicken und auf Bezahlung hoffen. Oder er kann die Durchsetzung auf anderem Weg fortführen. Möchte er oder sie die Forderung nicht selbst durchsetzen, kann ein Inkassobüro damit beauftragt werden.
Wichtig: Es dürfen auch hier keine zusätzlichen Mahnkosten verlangt werden, die nicht in den AGB des ursprünglichen Vertrags enthalten sind. Einzig der Verzugszins von 5 Prozent kann ohne Regelung in den AGB verlangt werden.
Rechtsschutz und effektive Durchsetzung von Forderungen
Wird die Forderung nicht einem Inkassobüro übergeben, kann entweder direkt eine Klage oder vorab eine Betreibung eingereicht werden. Die Betreibung ist ein Mittel, um Forderungen bei klarer Beweislage schnell durchzusetzen. Diese ist aber nur unter strengen Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn es sich um ein Vertragsverhältnis handelt. Einfacher ist eine Betreibung, wenn ein rechtskräftiges Urteil oder eine Schuldanerkennung vorliegt.
Das wirksamste Mittel, um eine Betreibung zu bremsen, ist der Rechtsvorschlag. Dieser muss innert zehn Tagen ab Zustellung der Betreibung gemacht werden. Damit wird der Ball wieder der Rechnungsstellerin oder dem Rechnungssteller zugespielt. Dieser muss dann weitere Beweismittel liefern.
Achtung: Wenn die Betreibung gerechtfertigt ist, müssen die Kosten dieses Verfahrens übernommen werden. Auch wenn dies nicht in den AGB vereinbart wurde.
Fazit: Ist der Betrag geschuldet, lohnt sich das rechtzeitige Bezahlen!
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.