Rechtsschutz Abfluss kaputt: Muss ich das selbst bezahlen?
Der Abfluss ist kaputt. Abhilfe leistet ein Fachmann. Doch wer bezahlt ihn – Mieter oder Vermieter? Anwältin Alina Murano von Emilia Rechtsschutz klärt auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Mieter müssen sämtliche Reparaturen für den «kleinen Unterhalt» übernehmen.
- Sobald die Kosten dafür 150 Franken übersteigen, muss der Vermieter zahlen.
Ein immer wieder auftretendes Missverständnis in Mietverhältnissen betrifft die Frage, wer für die Instandhaltung und Reparaturen in einer Wohnung verantwortlich ist. Häufig behaupten Vermieter, dass Mieter auch grössere Reparaturen selbst vornehmen müssten.
Doch ist das wirklich der Fall? Gemäss dem Schweizer Mietrecht ist der Vermieter grundsätzlich für die Instandhaltung der Wohnung zuständig.
Das bedeutet, dass grössere Reparaturen und Wartungsarbeiten – beispielsweise ein defekter Abfluss oder Schäden an der Heizung – vom Vermieter durchgeführt und bezahlt werden müssen. Der Mieter ist nur verpflichtet, den sogenannten «kleinen Unterhalt» zu übernehmen.
Was zählt zum kleinen Unterhalt?
Unter dem kleinen Unterhalt versteht man kleinere Reparaturen und Ausbesserungen, die der Mieter ohne grossen Aufwand und zu geringen Kosten selbst durchführen kann. In der Regel liegt der Kostenrahmen für solche Arbeiten bei maximal 150 Franken. Typische Beispiele sind:
- Ersetzen eines kaputten Backblechs oder Zahnbürstenglas
- Austausch einer defekten Glühbirne oder Sicherung
- Reinigung oder Auswechseln von Filtern in der Dunstabzugshaube
Sobald die Reparaturkosten über den Betrag hinausgehen oder spezielles Fachwissen notwendig ist – wie bei einem verstopften Abfluss oder einer defekten Heizung – liegt die Verantwortung beim Vermieter. Dieser muss die notwendigen Arbeiten auf eigene Kosten durchführen lassen.
Rechte des Mieters
Sollte der Vermieter verlangen, dass der Mieter auch grössere Reparaturen übernimmt, so ist das unzulässig. Mietende haben das Recht, auf die rechtliche Situation zu verweisen und den Vermieter zur Instandhaltung aufzufordern.
Sollte der Vermieter seine Pflichten nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion zu beantragen oder, in schwerwiegenden Fällen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wichtig ist, dass diese Pflichten des Vermieters durch die Mietzahlungen abgedeckt sind. Schliesslich zahlen Mieter nicht nur für den Wohnraum, sondern auch dafür, dass die Wohnung in einem funktionsfähigen Zustand gehalten wird.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.