Im Briefkasten finden Sie ein Paket, welches Sie aber nicht bestellt haben. Emilia Rechtsschutz klärt auf, wann Sie die erhaltene Ware behalten dürfen.
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Freude herrscht: Sie haben unerwartet ein Paket bekommen. Was machen Sie jetzt? - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht bestellte Waren dürfen gemäss Gesetz behalten werden.
  • Davon gibt es aber Ausnahmen, unsere Rechtsexperten geben Auskunft.
  • Und Achtung vor Betrugsmaschen!
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Rosa M. findet in ihrem Briefkasten ein Paket – darin befindet sich ein gut riechendes Parfüm. Sie freut sich. Doch: Eigentlich hat sie das Parfüm gar nicht bestellt.

Darf sie es jetzt behalten? Die Experten von Emilia Rechtsschutz erklären, was gilt.

Haben Sie schon mal nicht bestellte Ware erhalten?

Es besteht keine Zahlungsverpflichtung

«Grundsätzlich gilt, dass Sie eine Lieferung, die Sie nicht bestellt haben, nicht bezahlen und auch nicht zurückschicken müssen», antwortet Rechtsanwältin Alina Murano.

Denn gemäss Obligationenrecht gilt, dass unbestellte Waren behalten werden dürfen, ohne dass eine Zahlungsverpflichtung entsteht.

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Achten Sie auf die Adresse – ist das Paket wirklich an Sie adressiert? - Depositphotos

Aber Achtung: Davon gibt es aber Ausnahmen und ein paar Dinge zu beachten. Es ist jeweils ratsam, als Erstes die Adresse zu überprüfen. Ist das Paket an Sie adressiert worden? Dann können Sie es behalten.

Wenn es sich dagegen um eine offensichtliche Fehlzustellung handelt, beispielsweise an Ihre Nachbarin, dann sollten Sie den Absender informieren oder die Lieferung zurücksenden.

Unbestellte Ware als Betrugsmasche

Zudem ist Vorsicht geboten vor betrügerischen Maschen. Denn einige Unternehmen senden unbestellte Waren als Marketingstrategie, um später eine Rechnung zu stellen. Ignorieren Sie solche Forderungen und melden Sie verdächtige Fälle beispielsweise an die Konsumentenschutzbehörde.

Unbestellte Waren dürfen in der Schweiz grundsätzlich behalten werden. Nur bei offensichtlichen Fehlzustellungen oder betrügerischen Absichten ist Vorsicht geboten.

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