Rechtsschutz: Darf ich an einem Event gefilmt werden?
In diesem Artikel klären wir auf, wann man an einem Anlass gefilmt oder fotografiert werden darf, welche Rechte man hat und wie man als Veranstalter vorgeht.
Das Wichtigste in Kürze
- Wann darf ich gefilmt werden?
- Welche Rechte habe ich?
- Wie kann ich mich als Veranstalter absichern?
Grundsätzlich gilt, dass keine Aufnahmen von Personen ohne deren Erlaubnis gemacht werden dürfen. Dies geht aus dem Recht am eigenen Bild hervor.
Hierzu gibt es aber Ausnahmen. Wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder ein Bild eines öffentlichen Platzes handelt, braucht es keine Einwilligung, um jemanden zu filmen. Steht jedoch eine Person auf einem solchen Bild speziell im Fokus, braucht es doch wieder eine Einwilligung.
An Anlässen, die nicht öffentlich zugänglich sind, sondern zum Beispiel nur mit einem Ticket, gelten wiederum andere Regeln.
Meist akzeptiert man als Besucher mit den AGB auch, dass an der Veranstaltung Aufnahmen gemacht werden können.
Rechtsschutz: Einwilligung kann zurückgezogen werden
Als betroffene Person kann man gegen eine widerrechtliche Aufnahme oder Veröffentlichung das Recht auf Widerspruch respektive Löschung geltend machen und im schlimmsten Fall auch Schadenersatz oder Genugtuung verlangen.
Hat man einmal eine Einwilligung erteilt und möchte diese nun zurückziehen, ist dies grundsätzlich immer möglich. Unter Umständen muss man dann aber Kosten übernehmen. Das könnte der Fall sein, wenn Flyer beispielsweise schon gedruckt wurden und jetzt nicht mehr verwendet werden dürfen.
Als Veranstalter lohnt es sich daher, möglichst eindeutig Einwilligungen einzuholen, wo dies nötig ist, um die finanzielle Folgen einer Löschung und Forderungen auf Schadensersatz sowie Genugtuung zu verhindern.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.