Rechtsschutz: Darf ich an einem Event gefilmt werden?

Emilia Rechtsschutz
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Bern,

In diesem Artikel klären wir auf, wann man an einem Anlass gefilmt oder fotografiert werden darf, welche Rechte man hat und wie man als Veranstalter vorgeht.

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Darf ich an einem öffentlichen Event gefilmt und fotografiert werden? - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Wann darf ich gefilmt werden?
  • Welche Rechte habe ich?
  • Wie kann ich mich als Veranstalter absichern?

Grundsätzlich gilt, dass keine Aufnahmen von Personen ohne deren Erlaubnis gemacht werden dürfen. Dies geht aus dem Recht am eigenen Bild hervor.

Hierzu gibt es aber Ausnahmen. Wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder ein Bild eines öffentlichen Platzes handelt, braucht es keine Einwilligung, um jemanden zu filmen. Steht jedoch eine Person auf einem solchen Bild speziell im Fokus, braucht es doch wieder eine Einwilligung.

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Rechtsschutz: Wenn Sie an einem Event fotografiert wurden, damit aber nicht einverstanden sind, können Sie sich dagegen wehren. - Unsplash

An Anlässen, die nicht öffentlich zugänglich sind, sondern zum Beispiel nur mit einem Ticket, gelten wiederum andere Regeln.

Meist akzeptiert man als Besucher mit den AGB auch, dass an der Veranstaltung Aufnahmen gemacht werden können.

Wurden von Ihnen schon einmal Fotos oder Videos an einem Event gemacht?

Rechtsschutz: Einwilligung kann zurückgezogen werden

Als betroffene Person kann man gegen eine widerrechtliche Aufnahme oder Veröffentlichung das Recht auf Widerspruch respektive Löschung geltend machen und im schlimmsten Fall auch Schadenersatz oder Genugtuung verlangen.

Hat man einmal eine Einwilligung erteilt und möchte diese nun zurückziehen, ist dies grundsätzlich immer möglich. Unter Umständen muss man dann aber Kosten übernehmen. Das könnte der Fall sein, wenn Flyer beispielsweise schon gedruckt wurden und jetzt nicht mehr verwendet werden dürfen.

Als Veranstalter lohnt es sich daher, möglichst eindeutig Einwilligungen einzuholen, wo dies nötig ist, um die finanzielle Folgen einer Löschung und Forderungen auf Schadensersatz sowie Genugtuung zu verhindern.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #5192 (nicht angemeldet)

Werde auch ab und zu fotografiert. Mit dem Radar-Blitzer. ((

User #6201 (nicht angemeldet)

In eine Menschenmenge zu filmen und dies in der Cloud, Chats oder auf Social Media entgegen Einwilligung dieser Personen zu veröffentlichen ist übergriffig, rechtswidrig und respektlos. Es braucht dringend schärfere Gesetze, damit Opfer geschützt und Täter zur Verantwortung gezogen werden können. Jeder hat das Recht, sich frei und unbelästigt an öffentlichen Orten bewegen zu dürfen

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