Rechtsschutz: Sind häufige Überstunden Erhöhung der Arbeitszeit?
Manche Arbeitgeber verlangen regelmässig Überstunden von ihren Arbeitnehmenden. Emilia klärt auf, ob das als versteckte Erhöhung der Arbeitszeit gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Überstunden sind in der Schweiz grundsätzlich rechtens.
- Allerdings darf der Arbeitgeber Überstunden nur in begrenztem Umfang anordnen.
- Emilia Rechtsschutz erklärt die Rechtslage zum Thema.
Eine Arbeitnehmende stellt fest, dass sie seit Jahren fast täglich Überstunden leisten muss, obwohl ursprünglich nur gelegentliche Mehrarbeit im Vertrag festgehalten wurde.
Dies wirft die Frage auf: Dürfen Überstunden so regelmässig angeordnet werden, dass faktisch eine Erhöhung der Arbeitszeit entsteht?
Überstunden grundsätzlich erlaubt
In der Schweiz sieht das Arbeitsrecht vor, dass Überstunden grundsätzlich erlaubt sind, wenn sie nötig und zumutbar sind. Werden Überstunden jedoch zur festen Regel und ändern dadurch dauerhaft die tatsächliche Arbeitszeit, kann das problematisch sein.
In solchen Fällen besteht das Risiko, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit stillschweigend verlängert wird, was ohne Anpassung des Arbeitsvertrags unzulässig ist.
Gemäss Art. 321c OR dürfen Überstunden nur in begrenztem Umfang angeordnet werden und sollen nicht dazu führen, dass die ursprüngliche Vereinbarung zur Arbeitszeit umgangen wird.
Wenn Überstunden faktisch zu einer dauerhaften Erhöhung der Arbeitszeit führen, können Arbeitnehmende eine Klärung verlangen und gegebenenfalls Anpassungen fordern. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, entweder den Vertrag anzupassen oder sicherzustellen, dass Überstunden tatsächlich nur im Ausnahmefall vorkommen.
Besonderer Schutz während des Mutterschaftsurlaubs
Während des Mutterschaftsurlaubs ist die Situation nochmals strenger geregelt. Gemäss Art. 35 ArG darf der Arbeitgeber in dieser Phase keine Überstunden verlangen, um die Gesundheit der Mutter und des Kindes zu schützen. Dieser Schutz ist zwingend und bindend.
Überstunden müssen Ausnahme bleiben
Überstunden sollen die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur dauerhaften Erhöhung der Arbeitszeit führen.
Wer regelmässig Überstunden leistet, obwohl im Arbeitsvertrag ein geringeres Pensum vereinbart ist, hat das Recht, auf die Einhaltung der ursprünglichen Arbeitszeiten zu bestehen oder eine Vertragsanpassung zu verlangen.
Besonders für Arbeitnehmende im Mutterschaftsurlaub gelten zudem spezielle Schutzvorschriften, die Überstunden untersagen.