Coronavirus: Zoff um Ausnahme bei Impfpflicht für Österreicher

Simon Binz
Simon Binz

Österreich,

Die Impfpflicht gegen das Coronavirus in Österreich bleibt hart umstritten. Jetzt gibt es einen Zoff um die Ausnahme-Regelungen.

Coronavirus
In Österreich gilt seit knapp einer Woche die Impfpflicht gegen das Coronavirus. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Impfpflicht in Österreich wird von vielen Seiten kritisiert.
  • Jetzt gibt es auch Zoff über die Ausnahmeregelungen.
  • Die Krebshilfe attackiert die Regierung, weil Patienten von der Pflicht ausgenommen sind.

Seit etwas mehr als einer Woche gilt in Österreich die Impfpflicht gegen das Coronavirus. Die Kritik an dem Scharfschalten mit Strafen flacht jedoch weiterhin nicht ab. Zuletzt haben mehrere Expertinnen und Experten sowie hochrangige Politikerinnen und Politiker Bedenken geäussert. Die grosse Frage: Macht das Gesetz wirklich noch Sinn, wenn die milde Omikron-Variante die Intensivstationen nicht an ihre Grenzen bringt?

Kritik gibt es aber nicht nur am Gesetz selbst, sondern auch wegen den Ausnahmeregelungen. Wie «heute.at» berichtetet, attackiert die Krebshilfe die Bundesregierung, da Krebspatienten von der Pflicht ausgenommen sind. Bernd Hartmann, Onkologe am Landeskrankenhaus Feldkirch in Vorarlberg, erklärt: «Es hat uns überrascht, dass Krebspatienten eine Ausnahme bekommen und die Empfehlung erhielten, sich nicht zu impfen.»

Coronavirus
Krebspatientinnen und Patienten in Behandlung sind in Österreich von der Impfpflicht gegen das Coronavirus ausgenommen. - Keystone

In Vorarlberg hätten sich schon über 300 Krebspatientinnen und Patienten impfen lassen und auch keine Nebenwirkungen beklagt, so Hartmann. Er geht darum auch davon aus, dass nur wenige aus der Gruppe eine Impfbefreiung in Anspruch nehmen werden. «Es gibt keinen Grund, aus onkologischer Sicht, dem Patienten die Impfung nicht zu empfehlen.»

Der Mediziner erklärt weiter, dass ohnehin nicht jeder Krebspatient von der Impfpflicht befreit sei. In der Ausnahme-Verordnung ist nämlich die Rede von aktiven Krebserkrankungen. Dazu gehören solche die innerhalb des vergangenen halben Jahres onkologisch therapiert worden sind. Oder auch Krebserkrankungen die bereits Metastasen gebildet haben.

Bräuchte es auch in der Schweiz eine Impfpflicht?

In anderen Worten: Wer eine Krebserkrankung bereits hinter sich hat, ist von der Impfpflicht gegen Corona nicht ausgenommen.

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