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EU-Gericht entscheidet über Markenschutz für «Ballon d?Or»

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Luxemburg,

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (11.00 Uhr), ob die Marke «Ballon d?Or» teilweise verfallen ist (Az.: T?478/21).

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Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Antrag der Produktionsfirma der britischen Fernsehshow «Golden Balls» hatte 2020 das EU-Markenamt die Marke «Ballon d?Or» teilweise für verfallen erklärt, weil sie über die Preisverleihungen hinaus nicht genutzt worden sei..

Der «Goldene Ball» wird seit 1956 jährlich als Preis von der französischen Fussball-Fachzeitschrift «France Football» an die besten Fussballspielerinnen und Fussballspieler vergeben. 2006 wurde «Ballon d?Or» auch als Marke unter anderem für Pokale, Bücher, Telekommunikation, Radio- und Fernsehunterhaltung, Unterricht und Training eingetragen.

Auf Antrag der Produktionsfirma der britischen Fernsehshow «Golden Balls» hatte 2020 das EU-Markenamt die Marke «Ballon d?Or» teilweise für verfallen erklärt, weil sie über die Preisverleihungen hinaus nicht genutzt worden sei. Ob dies Bestand hat, will nun das EuG entscheiden.

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